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Für uns unverständliche Abschlagsrechnung. Höhe basiert plötzlich auf vorläufigen Angeboten.

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 6d73
(@hoai-forum)
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Hallo liebe Schwarmintelligenz 🙂

Ich hoffe hier auf einen Rat in Bezug auf die letzte Abschlagsrechnung unseres Architekten.

Kurze Version: Unser Architekt hat uns letzte Woche damit geschockt, dass die Angebote für die bisher angedachten Umbauarbeiten an unser Immobilie, die er bekommen hat, unser Budget um rund 250.000 Euro überschreiten. Wir haben direkt gesagt, dass wir das so dann nicht machen werden. Der nächste Schock kam gestern, als wir die 4. Teilrechnung erhielten und die anrechenbaren Kosten nicht mehr auf unserem Budget basierten, sondern auf den erhaltenen Angeboten, ohne das wir diese Sichten konnten. Gleichzeitig hat er sich in den Urlaub verabschiedet und ist erst nach Fälligkeit der Rechnung wieder erreichbar.

Lange Version:
Letztes Jahr im Mai traten wir in Kontakt mit einem Architekten aus der Umgebung, um unsere erworbene Immobilie (Baujahr 1976, 150qm) umfassend zu sanieren. Wir führten ein Vorgespräch mit unseren Wünschen und bekamen eine Größenordnung von 250.000 bis 350.000 Euro geschätzt. Dieses wurde in einen Auftrag gegossen und wir unterschrieben einen Auftrag nach HOAI mit allen Phasen ausser 4 und 9. Wir brachten ins Gespräch auch ein, dass wir auf Grund der Förderung ein KfW85EE-Haus anpeilen würden, sagten aber auch, dass wir da keine Profis sind und in Bezug auf Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit auf sein Urteil vertrauen.

Es ging also langsam los mit der Planung. Im August kam dann die erste Hiobsbotschaft. Balkon ist Wärmebrücke. Lösungsvorschlag: Balkon und Terrasse ins Gebäude ziehen durch Wintergarten und Verglasung. Unser Vorschlag war abreissen. Laut Architekt: wegen Statik wäre beides kostenneutral. Nahmen wir also den Wintergarten.

Im August 2023 kam Rechnung 1:

Leistungsbild nach § 34 HOAI vereinbart erbracht
1. Grundlagenermittlung 2% 2%
2. Vorplanung 7% 7%
3. Entwurfsplanung 15% 10%
4. Genehmigungsplanung 0% 0%
5. Ausführungsplanung 25% 0%
6. Vorbereitung der Vergabe 10% 0%
7. Mitwirkung bei der Vergabe 4% 0%
8. Objektüberwachung 32% 0%
9. Objektbetreuung 0% 0%
insgesamt 95% 19%

Anrechenbare Kosten gern. § 33 HOAI:
Kostengruppe nach DIN 276 [12.08]
300 Baukonstruktionen 225.000,00 EUR
400 Technische Anlagen 75.000,00 EUR

Soweit so gut. Die 300.000 Euro waren so geschätzt und kommuniziert und abgesegnet. Es wurden Fragen geklärt zu Fenster, Türen unsw.

Im Oktober 2023 kam Rechnung 2:

Leistungsbild nach § 34 HOAI vereinbart erbracht
1. Grundlagenermittlung 2% 2%
2. Vorplanung 7% 7%
3. Entwurfsplanung 15% 13%
4. Genehmigungsplanung 0% 0%
5. Ausführungsplanung 25% 20%
6. Vorbereitung der Vergabe 10% 5%
7. Mitwirkung bei der Vergabe 4% 0%
8. Objektüberwachung 32% 0%
9. Objektbetreuung 0% 0%
insgesamt 95% 47%

Anrechenbare Kosten gern. § 33 HOAI:
Kostengruppe nach DIN 276 [12.08]
300 Baukonstruktionen 225.000,00 EUR
400 Technische Anlagen 75.000,00 EUR

Anscheinend immer noch alles gut.

Im November 2023 bekamen wir dann den Sanierungsfahrplan des Energieberaters, welcher Maßnahmen in Höhe von etwa 140.000 Euro vorsah (vor Förderung). Laut Architekt alles im Grünen Bereich. Budget ist noch haltbar.

Wir fingen an, Angebote für Heizung und Elektro einzuholen. Das war unsere Aufgabe. Heizkörper wären nicht geeignet für Wärmepumpe. Wir entschieden uns für Fussbodenheizung und schickten dem Architekten die Angebote.

Die Angebote für Elektro, Wärmepumpe, PV waren in Summe bei etwa 140.000 Euro, aber anscheinend war noch alles im Budget.

Rechnung 3 kam im April 2024:

Leistungsbild nach § 34 HOAI vereinbart erbracht
1. Grundlagenermittlung 2% 2%
2. Vorplanung 7% 7%
3. Entwurfsplanung 15% 13%
4. Genehmigungsplanung 0% 0%
5. Ausführungsplanung 25% 25%
6. Vorbereitung der Vergabe 10% 7%
7. Mitwirkung bei der Vergabe 4% 0%
8. Objektüberwachung 32% 0%
9. Objektbetreuung 0% 0%
insgesamt 95% 54%

Anrechenbare Kosten gern. § 33 HOAI:
Kostengruppe nach DIN 276 [12.08]
300 Baukonstruktionen 225.000,00 EUR
400 Technische Anlagen 75.000,00 EUR

Wie man sieht hatten die technischen Angebote hier noch keine Änderung bewirkt. Die Aussage des Architekten war auch, dass wir gucken, wo wir landen, wenn alles da ist.

Im Juni 2024 kam die Info vom Architekten, dass langsam alle Angebote reinkommen und man im Juli mit der Erstellung des Kostenanschlags rechnet.
Es war noch immer keine Rede von irgendwelchen dramatischen Budgetüberschreitungen.

Dann: Stille. Ende August habe ich mal angerufen und um ein Gespräch gebeten. Vorweg gab es eine E-Mail. Eine Aufstellung der einzelnen Posten wie Malerarbeiten etc.
Kostengruppe 300 läge jetzt in Summe bei 420.000 Euro, würde wohl aber bei 400.000 Euro. Dazu kämen natürlich noch die Technischen Anlagen, deren Angebote sich auf etwa 140.000 Euro beliefen.

Abends dann ein Telefonat. Wir waren natürlich überrascht und aufgelöst. Es kam die Info, dass kaum Handwerker auf die Ausschreibung für den Wintergarten reagiert hätten. Die, die reagiert hätten, hätten sehr hohe Preisvorstellungen. Aber er würde noch auf ein Angebot eines Generalunternehmers warten und erfahrungsgemäß würde die Kosten nochmal um ca. 65.000 Euro sinken. Also 335.000 Euro für Gruppe 3. Wir sollten uns erst mal ruhig die Leistungsverzeichnisse ansehen und prüfen, was wir davon in Eigenleistung machen könnten und wollten. Ausserdem sollten wir mit dem Energieberater klären, was wir überhaupt machen müssten nach GEG, und ob wir irgendwas streichen wollten. Ebenso sollten wir mal mit der Bank sprechen. Wenn all diese Dinge durch wären, würden wir dann wieder sprechen, um dann Ende des Jahres loszulegen.

Nun, wir taten diese Dinge und ich bat um ein Gespräch. Das wäre jetzt leider nicht möglich, wegen Urlaub ab dem nächsten Tag. Gut. Kein Problem Schönen Urlaub dann.
Am gleichen Nachmittag finde ich Rechnung Nr. 4 im Briefkasten (September 2024):

Leistungsbild nach § 34 HOAI vereinbart erbracht
1. Grundlagenermittlung 2% 2%
2. Vorplanung 7% 7%
3. Entwurfsplanung 15% 15%
4. Genehmigungsplanung 0% 0%
5. Ausführungsplanung 25% 25%
6. Vorbereitung der Vergabe 10% 7%
7. Mitwirkung bei der Vergabe 4% 0%
8. Objektüberwachung 32% 0%
9. Objektbetreuung 0% 0%
insgesamt 95% 56%

Anrechenbare Kosten gern. § 33 HOAI:
Kostengruppe nach DIN 276 [12.08]
300 Baukonstruktionen 400.000,00 EUR
400 Technische Anlagen 140.000,00 EUR

Dadurch ist das Gesamthonorar schön angestiegen. Ich war schockiert. Ebenfalls entsprach das Fälligkeitsdatum der Rechnung dem Enddatum des Urlaubs des Architekten. Normalerweise hätte ich mir das jetzt in Ruhe angeschaut, meine Fragen notiert und vielleicht schon per Internet geklärt und dann mal um ein klärendes Gespräch gebeten.

Dieser Möglichkeit fühlte ich mich beraubt und versuchte, den Architekten zu erreichen. Nun, mein Unverständnis traf auf sein Unverständnis. Ich sagte, ich verstehe nicht, warum ein Zwischenstand der Angebote plötzlich die Grundlage für die anrechenbaren Kosten sein sollen. Wir hatten doch schon gesagt, dass wir das so nicht machen würden. Er hatte ja selber auch gesagt, dass die Beträge noch nicht final seien und er noch auf weitere Angebote warte. Das Ganze wurde interpretiert als Zweifel an der geleisteten Arbeit. Er und seine Mitarbeiter hätten sich das schon verdient. Er könnte sein Büro anweisen, mir alle Berechnungen zu schicken. Und überhaupt: ich hätte mir ja vom Energieberater all diese Maßnahmen aufschwatzen lassen und auf die KFW-Förderung bestanden. Und ob ich keine Zeitung lesen würde, es wäre ja bekannt, wie es gerade in der Baubranche abginge. Nun, offensichtlich fühlte er sich von meinen Fragen angegriffen. Ich versuchte zu erklären, dass ich mich überrascht fühlte und mir gewünscht hätte, dass er die Rechnung mit uns bespricht und entprechend nach seinem Urlaub und nach den ganzen Schritten, die wir gerade erst besprochen hatten, geschickt hätte. Er meinte darauf, dass er sich merkt, dass er Rechungen nach dem Urlaub und nicht nach getaner Arbeit zu schicken hat. Naja. Wir beendeten das Gespräch.

Fragen:
Wir sind nun etwas ratlos. Was wir schon getan haben: Wir haben heute der Rechnung widersprochen bis wir die offenen Fragen klären können.

Aber wieso kann der Architekt einfach Phase 3 als beendet erklären, ohne das wir dazu etwas sagen konnten. Und wieso werden Angebotszahlen genommen, die weder final sind noch jemals so beauftragt werden? Ist das so rechtens? Ausser der Kostenauflistung per Mail (Malerarbeiten, Dachdeckerarbeiten etc.) eine Woche vorher haben wir keine Aufstellungen bekommen, keine Information, ab wann das bekannt war und keine Aufforderung, da irgendetwas abzusegnen.

Ich vermute mal, wenn ich das richtig verstanden habe, dass die am Ende von Phase 3 gesetzten anrechenbaren Kosten auch für alle weiteren Phasen gelten?

Wie kann Phase 5 schon beendet sein, bevor wir überhaupt entschieden haben, was wir machen?

Ich danke schon mal jedem, der das bis hier gelesen hat und hoffe auf ein paar Tips.

Was können wir tun? Ist der Architekt im Recht und wir einfach zu naiv? Anwalt?


   
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fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 265
 

Wenn Sie jetzt noch nicht wissen, was Sie eigentlich wollen, wurde offensichtlich ein Vertrag ohne Definition von Planungszielen im Sinne von § 650p BGB geschlossen. Demnach hat der Planer zunächst eine Planungsgrundlage mit Kosteneinschätzung zu erarbeiten. Wenn er Ihnen die vorgelegt hat, haben Sie als Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht nach § 650r BGB. Wenn sie nicht über das Sonderkündigungsrecht und die Rechtsfolgen in Textform aufgeklärt wurden, besteht das bis heute.

Gehen Sie zu einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in ihrer Nähe und lassen sich dazu beraten, wie sie das Sonderkündigungsrecht am besten wahrnehmen. Das zu viel gezahlte Honorar müssen sie dann zurückfordern.

Ob sie stattdessen mit diesem Planer weiter zusammenarbeiten möchten, müssen Sie gegebenenfalls selbst entscheiden. In diesem Fall sollten Sie ebenfalls eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen, die sich aber mit den Details ihres Auftrags befassen muss und in diesem Forum wohl kaum umfassend erbracht werden kann.

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
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 6d73
(@hoai-forum)
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Beigetreten: Vor 1 Monat
Beiträge: 4
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Guten Morgen Herr Doell.

Erst mal vielen lieben Dank für die Antwort.

Ich habe mich dann gestern Abend/Nacht in das Thema mehr eingelesen. Ich komme mir jetzt schon ein wenig naiv vor. Eigentlich hatten wir einen Architekten beauftragt, damit wir uns eben nicht mit dem ganzen Zeug auseinander setzen müssen. Aber offensichtlich geht es nicht anders.

Mein Ansatz im "Deskalationsgespräch" nach dem Urlaub des Architekten wäre folgender:

Wir widersprechen Rechnung 4, da er damit Phase 3 abschliessen möchte. Allerdings fehlen uns zum Abschluss von Phase 3 ein paar Dinge.

Wir möchte eine Kostenberechnung sehen. Die vergleichen wir dann mit der Kostenschätzung aus Phase 2 (nach DIN 276 haben wir keine bekommen, nur diese 250K-350K). Dann besprechen wir gemeinsam, wie wir im Budget bleiben bzw. welche Erhöhungen okay sind. Dann möchten wir die Entwurfsplanung sehen und ebenso eine Anpassung der anrechenbaren Kosten auf die Werte mit denen wir da rausgehen. Warum schon zu Phase 5,6 und 7 vorgeprescht wurde, ohne diesen Vergleich, der uns immer wieder angekündigt worden ist, verstehen wir nicht.

Optional: Auf den unter Garantie kommenden Kommentar: "Wollen Sie behaupten, wir hätten nichts geleistet?" kann ich höflich und ruhig argumentieren, dass er Geld möchte aufgrund der HOAI. Diese sieht hier Ergebnisse vor. Diese Ergebnisse fehlen uns. Ich denke, das ist formal richtig. Aber dann brennt die Hütte.

Ich hätte mich schon viel früher damit auseinander setzen sollen, als in Rechnung 2 bereits Phase 5 teilweise erledigt war.

Habe ich das so in etwa richtig verstanden und eingeschätzt?

Ich habe bereits eine Beratung über das Portal unserer Rechtschutzversicherung angefragt.

 


   
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fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 265
 

Ihre Einstellung geht in die richtige Richtung.

Wenn die nun in der Rechnung genannten Kosten die ersten Kosten sind, die Sie von dem Planer genannt bekommen, kann es gut sein, dass dies die Kosteneinschätzung im Zusammenhang mit der Erstellung einer Planungsgrundlage nach § 650p BGB ist. Damit besteht ein Sonderkündigungsrecht nach § 650r BGB, d.h. Sie können aus dem Vertrag aussteigen. 

Sollten Sie die Erstellung einer Planungsgrundlage mit Kosteneinschätzung als erledigt betrachten, wäre der nächste Schritt, dass Sie zunächst für die erarbeiteten Vorplanungsvarianten eine Kostenschätzung bekommen, die dann mit Ihrem Budget zu vergleichen ist (Sie können auch die vorgelegten Zahlen als Kostenschätzung ansehen). Die Frage ist doch, ob das, was Sie sich vorgestellt haben, mit dem Geld realisierbar ist, dass Ihnen zur Verfügung steht. Ist dies unmöglich, müssen Sie zunächst eine Entscheidung treffen, was Sie eventuell anders planen lassen: das Bauwerk verkleinern, den Ausstattungsstandard drastisch reduzieren, oder auch jetzt alles planen lassen, aber dann zum Beispiel ein Dachgeschoss erst später ausbauen, so dass jetzt keine Baukosten dafür anfallen. So wie es aussieht, steht dieser Schritt jetzt an.

Eine Kostenschätzung muss in Bezug auf die vorgelegte Planung richtig sein und natürlich auch auf aktuellen Marktpreisen beruhen. Nur dann kann sie die Aufgabe erfüllen, Ihnen eine Entscheidung über die Ausarbeitung einer Vorzugsvariante als Entwurf zu ermöglichen. Nur wenn die Kostenschätzungen also Zahlen aufzeigt, die Sie auch finanzieren können, macht es Sinn, dafür die Entwurfsplanung als vollständige konstruktive Lösung erarbeiten zu lassen. An deren Ende steht dann eine deutlich detailliertere Kostenberechnung (mit vielen Dutzenden oder hunderten Positionen, die konkrete Bauteile mit Einheitspreisen pro Verrechnungseinheit aufzeigen), die aber natürlich größenordnungsmäßig mit der Kostenschätzung übereinstimmen muss, sofern sich an den Planungsvorgaben gegenüber der Vorplanung nichts geändert hat.

Der Planer muss verstehen, dass es nicht darum geht, irgendetwas zu leisten. Wenn er einen Planungsauftrag mit HOAI Leistungsphasen als vertraglich zu erbringende Leistung hat, gehört es zu den regelmäßigen Aufgaben, diese nacheinander abzuarbeiten und nicht an der Ausschreibung zu arbeiten, wenn noch keine Kostenschätzung oder Kostenberechnung vorliegt.

Die Problematik in ihrem Fall liegt meines Erachtens nicht in der Kostenberechnung als Honorarberechnungsgrundlage, sondern in der konsekutiven Bearbeitung von HOAI Leistungsphasen mit sich vertiefenden Kostenermittlungen, die Ihnen als Auftraggeber Entscheidungen ermöglichen. Bei einem Vertrag muss man die Leistung und die Honorierung zunächst einmal völlig voneinander getrennt sehen. Das erste und wichtigste ist, dass die beauftragte Leistung so erbracht wird, wie sie gedacht war und wie sie sein soll. Dann ergibt sich aus den Rechenregeln der HOA  auch ein Honorar, dass dafür angemessen ist. Die Konzentration auf das Honorar lässt hier das Wesentliche außer Acht, nämlich die zu erbringende Leistung.

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
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 6d73
(@hoai-forum)
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Beiträge: 4
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Hallo Herr Doell,

 

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, so ausführlich zu antworten. Ich habe gemerkt, dass ich Ihnen noch die Antwort schuldig bin, was eigenlich beauftragt worden ist.

 

Wir haben einen Auftrag erteilt nach HOAI, welcher die Phasen 1-3 und 4-8 beinhaltet. Bezüglich der anrechenbaren Kosten findet sich dieser Absatz im Auftrag:

"Technisch und gestalterisch mitzuverarbeitende vorhandene Bausubstanz wird Vertragsbestandteil bezüglich der anrechenbaren Kosten. Die Festlegung erfolgt im Rahmen der Planungsergebnisse und wird spätestens nach Vorlage der Kostenberechnung und dem endgültigen Entwurf schriftlich festgelegt. Der Architekt teilt im Zusammenhang mit der Kostenberechnung die zu treffende Festlegung mit."

Inhaltlich sind die besprochen Eckpunkte im Auftrag hinterlegt, also, Bad erneuern, Fenster erneuern, Innentüren verbreitern usw. Das Heiz- und Elektrokonzept sei noch zu erörtern, da wir nur wussten, dass wir beides erneuern möchten. Im Prinzip steht da alles, was wir in der ersten Begehung besprochen haben im Rahmen von "Wünsch dir was".

Mündlich und später auch per Mail wurde ein Kostenrahmen von 250.000 - 350.000 Euro mitgeteilt. Danach hatten wir den Sanierungsfahrplan, in dem das erste Mal konkrete Preise auftauchten.

Die Vereinbarung war, wie sie eigentlich auch in dem zitierten Absatz steht. Wenn alles geplant und zusammen gerechnet ist, prüfen wir, ob und wie wir das machen wollen. Wir haben dann noch die Möglichkeit, Dinge zu streichen, oder Eigenleistung einzubringen.

Im Zuge der Planung der Heizung kamen noch Änderungen dazu sowie bei der Dämmung. Diese Änderungen hat der Architekt eingearbeitet, immer mit der Aussage, dass das noch im Budget sei. Dann hat er angefangen, Angebote einzuholen, wobei wir uns nichts besonderes gedacht haben. Im April kam dann die Aussage, dass es im Juli/August losgehen könnte, wenn wir mit der Planung zufrieden sind und die Finanzierung geklärt haben.

Im Juni kam dann folgende Nachricht: "Bis auf wenige Ausnahmen gibt es bei den ausgeschriebenen Gewerken, die zur Realisierung Ihres Projektes benötigt werden, entsprechende Rückläufe. Ich gehe davon aus, dass wir in der 26. KW damit zum Abschluss gekommen sind, um dann den ersehnten Kostenanschlag mit aktuellen Baupreisen, zwecks Regelung der Finanzierung, vorlegen zu können. "

Hier hätte ich bereits stutzig werden sollen, wenn wir das HOAI-Vokabular klar gewesen wäre. Bei Kostenanschlag dachte ich an die besagte Kostenrechnung.

Zu dem Zeitpunkt hatten wir bereits Rechnung 3 erhalten und bezahlt:

Rechnung 3 kam im April 2024:

Leistungsbild nach § 34 HOAI vereinbart erbracht
1. Grundlagenermittlung 2% 2%
2. Vorplanung 7% 7%
3. Entwurfsplanung 15% 13%
4. Genehmigungsplanung 0% 0%
5. Ausführungsplanung 25% 25%
6. Vorbereitung der Vergabe 10% 7%
7. Mitwirkung bei der Vergabe 4% 0%
8. Objektüberwachung 32% 0%
9. Objektbetreuung 0% 0%
insgesamt 95% 54%

Anrechenbare Kosten gern. § 33 HOAI:
Kostengruppe nach DIN 276 [12.08]
300 Baukonstruktionen 225.000,00 EUR
400 Technische Anlagen 75.000,00 EUR

 

Für uns war das immer noch die Schätzwerte, die anscheinend immer noch okay waren. Abgesehen vom iSFP hatten wir noch keine konreteren Zahlen gesehen.

Letzte Woche erreichte uns folgende E-Mail:

"im Anhang übersende ich Ihnen sämtliche Leistungsverzeichnisse, die wir, wie besprochen, zwecks Beschreibung der erforderlichen Maßnahmen erstellt haben, um hiernach im Sinne der Kostenberechnung den Markt "abzuklopfen" und Preise in der momentanen wirtschaftlichen Situation zu erkunden.

Hieraus ergibt sich, nach momentaner Sondierung der Rückläufe, folgende Situation:

- Rohbauarbeiten  -  ca. 40.000 € brutto
- Zimmerer-/Klempner-/Dachdeckerarbeiten  -  ca. 43.000 € brutto
- Gerüstbauarbeiten  - ca. 7.500 € brutto
- Fensterbauarbeiten inkl. Wintergarten und sämtlichen
  Verdunklungen und Verschattungen  -  ca. 110.000 € brutto
- Metallbauarbeiten  -  a) Außentreppe inkl. Fundamentierung ca. 9.000 € brutto
                                        b) Geländer innen anpassen ca. 9.400 € brutto
                                             alternativ komplett neues Geländer ca. 5.000 € brutto
- Trockenbauarbeiten  -  ca. 22.000 € brutto
- Innenputzarbeiten  -  ca. 30.000 € brutto
- Estrichbauarbeiten  -  ca. 7.500 € brutto
- Vollwärmeschutzarbeiten inkl. Putzarbeiten  -  ca. 64.000 € brutto
- Fliesenarbeiten  -  ca. 8.500 € brutto
- Bodenbelagsarbeiten  -  ca. 15.000 € brutto
- Treppe überziehen  -  ca. 5.000 - 10.000 € brutto
- Malerarbeiten  -  ca. 17.000 € brutto
- Tischlerarbeiten  -  ca. 30.000 € brutto

In Summe berechnen sich über diese detaillierte Vorgehensweise die Investitionskosten, um den Entwurf (wie zuletzt mit Freigabe der Werkplanung festgelegt) in die Tat umzusetzen, die Hochbauarbeiten, sprich die Kosten die Kostengruppe 300 betreffend, mit ca. 420.000 €. 

Erfahrungsgemäß kann über den Wettbewerb davon ausgegangen werden, dass die ein oder andere Einsparung noch möglich ist. In Summe wird sich dann das Ganze auf ca. 400.000 € einpendeln zuzüglich der Kosten für die technischen Gewerke (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Photovoltaik).

Wie versprochen, rufe ich Sie heute zum vereinbarten Telefontermin, um 17.30 Uhr, noch an. "

Das ist die oben erwähnte E-Mail. Das war jetzt das erste Mal, dass wir irgendwelche konkreten Zahlen gesehen haben.

Im Gespräch am Abend kam noch die Info dazu, dass man noch auf das Angebot eines Generalunternehmers wartet und die Kosten noch weiter sinken sollten. Wir waren also so verblieben, dass wir die Finanzierung abklären und überlegen, was wir streichen oder selber machen wollen.

In den Leistungsverzeichnissen haben wir dann gesehen, dass bereits mit Hinweisen auf KfW-Förderung ausgeschrieben worden ist, obwohl wir diese Entscheidung noch gar nicht final getroffen hatten. Das sollte ja eh erst nach dem Besprechen der Kostenrechung passieren.

Wir haben noch nie irgendeine Kostenübersicht nach DIN 276 erhalten. Ob die beim Architekten rumliegt, weiss ich nicht.

Jedenfalls war unsere Annahme, dass wir auf weitere Angebote warten und dann eben umplanen. Stattdessen erhielten wir Rechnung 4 mit den Anpassungen der anrechenbaren Kosten. Hinzukommt, dass der Architekt da die gerundeten Bruttopreise angesetzt hat.

Wir verstehen wirklich nicht, was da dieses Jahr passiert ist. Bis April hatten wir eine gute Zusammenarbeit. 

Uns wurde bisher nichts zur Zustimmung vorgelegt, wir haben nichts unterschrieben. Wir haben bisher telefonisch oder per Mail Planungsdetails abgenickt, Art der Zargen z.B., oder die Planung des Wintergartens zur Lösung der Wärmebrücke, allerdings immer mit der Frage/BEdingung, dass wir noch im Budget sind.

Vielen Dank auch für den Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht. Das ist unsere Exit-Strategie, wenn es eskaliert. Dann wird natürlich interessant, wie viel Geld wir dann zurück bekommen (können). Aus meiner Sicht wurden nur Phasen 1 und 2 erbracht (ohne Kostenschätzung nach DIN 276) und Phase 3 teilweise. Offensichtlich hat der Architekt auch Dinge aus 5,6,7 gemacht, aber die bringen ja uns (noch) nichts.

 

 

 

 

 

 

 

 


   
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fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 265
 

Der Kostenrahmen von maximal 350 T€ wurde mit der vorgelegten Planung offensichtlich überschritten, wenn der alle Gewerke brutto und auch die Baunebenkosten (Planungskosten) umfasst. Thema verfahlt. Planung unbrauchbar. 

Ist denn Lph. 4-8 bereits vertraglich abgerufen?

Wenn der Planer nicht in der Lage ist, eine Kostenschätzung oder gar Kostenberechnung mit eigenen Zahlen duchzuführen und dafür Richtpreisangebote von Unternehmen einholt, ist das zunächst einmal keine vergütungspflichtige Leistung aus Lph. 6 und 7, sondern ein selbst gewähltes Hilfsmittel des Planers, um Lph. 2 oder 3 zu erfüllen. Wenn das die ersten konkreten Zahlen sind, die Sie erhalten, ist das wohl maximal eine Lph. 2, was bislang erarbeitet wurde, mit dem Ergebnis, dass die gewünschten Leistungen nicht im Budget machbar sind. Ob die Lph. 2 überhaupt verwertbar (und daher zu vergüten) ist, wenn das Budget nicht eingehalten ist bzw. ob die Sonderkündigung gezogen werden kann, steht noch mal auf einem anderen Blatt.

Sie benötigen offensichtlich eine individuelle anwaltliche und/oder sachverständige Beratung, das wird für ehrenamtliche Beiträge in diesem Forum sonst deutlich zu viel. Suche Sie sich einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, am besten in Ihrer Nähe (für persönliche Besprechungen leichter, nicht nötig wenn Sie alles per Mail, Telefon und Videokonferenz klären). Anwälte finden Sie idR. auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Ihres Bundeslandes. Öffentlich bestellte Honorarsachverständige finden Sie hier: https://svv.ihk.de/svw-suche/4931566/suche-extern?suchbegriffe=Honorare%20(Architekten%20und%20Ingenieure).    

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Wochen von fdoell

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
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 6d73
(@hoai-forum)
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Beiträge: 4
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Hallo Herr Doell,

vielen Dank für Ihre vielen Tips und Hinweise. Wir waren zwischenzeitlich bei einem Fachanwalt. Dieser hat sich alle Unterlagen angeguckt und gemeint, wir wären eigentlich in Phase 2. Kündigung ist raus. Dazu eine Aufforderung der Rückerstattung des gezahlten Honorars für Phase 3 ff. 

Wir warten jetzt auf das Echo.

Das ist die sehr kurze Fassung. Gesprächsversuche dazwischen haben wir abgebrochen, da wir mit sehr belehrenden E-Mails und WhatsApp-Nachrichten beglückt worden sind. Im Prinzip sowas wie: Wenn Sie ein Filetsteak bestellen, können Sie das ja auch nicht essen und dann die Zahlung verweigern. Der Einwurf, dass wir eigentlich noch auf die Vorspeise warten, liegt noch in meinem Postausgang..

 


   
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