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Ermittlung anrechenbarer Kosten bei Wiederholungen innerhalb einer Instandsetzung

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(@ricoche)
Active Member
Beigetreten: Vor 8 Jahren
Beiträge: 3
Themenstarter  

Hallo in die Runde,

ich habe eine Frage zum Thema: Ermittlung der anrechenbaren Kosten bei einer Instandsetzung, wenn diese Wiederholungsleistungen beinhaltet.

Unser Ausgangspunkt ist ein Berechnungshonorar nach HOAI (2021), Lhp. 1 bis 6, OPL und TWP aus dem Bereich Ingenieurbauwerke. Die Planungsaufgabe beinhaltet die Instandsetzungsplanung von Verschlusskörpern (5 Stück) innerhalb einer Schleuse. Die Verschlüsse sind von der technischen Seite her komplett baugleich, sodass sich die Planungsschritte und die Kosten (Material; Lohnkosten usw.) für die Instandsetzung eines Verschlusses auf alle anderen 1:1 übertragen lassen. Wir haben in unserer Kostenberechnung jedoch die Summe der Instandsetzungen aller Verschlüsse ausgewiesen, denn es handelt sich am Ende ja um eine Baumaßnahme innerhalb eines Objektes. 

Können nun auf Basis dieser "Gesamt"-Kostenberechnung die anrechenbaren Kosten ermittelt werden, oder dürfen wir nur die Kosten für die Instandsetzung eines Verschlusses zur Honorarermittlung heranziehen? Wir wissen, dass es im §11 der HOAI Festlegungen gibt, wie mit Wiederholungen umzugehen ist. Wir befinden uns aber im §12 der HOAI und dort wird nicht auf Wiederholungen eingegangen. 

Vielen Dank


   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 280
 

Ihr Auftrag umfasst die Verschlussorgane einer Schleuse. Nach dem BGH-Urteil vom 6.5.1999 – VII ZR 379/97 werden die anrechenbaren Kosten des Objekts durch den Vertragsgegenstand bestimmt und begrenzt. Damit sind die Verschlussorgane, die selbst jeweils kein eigenständiges Ingenieurbauwerk bilden, in ihrer Gesamtheit maßgeblich für die anrechenbaren Kosten. 

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
(@ricoche)
Active Member
Beigetreten: Vor 8 Jahren
Beiträge: 3
Themenstarter  

Sehr geehrter Herr Doell,

vielen Dank für die Antwort. Der Verweis auf das BGH-Urteil hat uns sehr geholfen.


   
AntwortZitat
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