Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.09.2017, mit dem jede Form der Vereinbarung – gleich ob zwischen den Mietvertragsparteien oder für einen künftigen Erwerber der Immobilie – zur Schriftformheilungsklausel für unwirksam erklärt worden ist, hat die Einhaltung der Schriftform bei Mietverträgen nochmals an Bedeutung gewonnen. Dies gilt für Absprachen zum Neuabschluss wie für das laufende Mietverhältnis gleichermaßen. In diesem Kurzwebinar soll neben einer einleitenden Erläuterung zum gesetzlichen Hintergrund anhand von drei Fallbeispielen die Schriftformthematik aufgezeigt werden, damit beim Teilnehmer für künftig abzuschließende Mietverträge oder Nachträge das entsprechende Problembewusstsein geweckt wird ggf. damit einhergehende Fehler im Vertrag künftig vermieden werden.