HOAI Grundleistungen
Auszug HOAI Grundleistungen & Besondere Leistungen
Anlage 10.1 Leistungsbild Gebäude und Innenräume
Leistungsphase | Grundleistungen | Besondere Leistungen |
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1. Grundlagenermittlung (2 %) | Klären der Aufgabenstellung Beratung zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse |
– Aufstellen eines Raumprogramms – Standortanalyse – Analyse der Entwicklung von Flächen- und Raumbedarf – Mitwirken beim Erläutern des Leistungs- und Untersuchungsbedarfs |
2. Vorplanung (7 %) | Analysieren der Grundlagen Abstimmen der Zielvorstellungen Erarbeiten eines Planungskonzepts (Vorentwurf) Klären und Erläutern wesentlicher Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter Vorverhandlungen über Genehmigungsfähigkeit Kostenrahmen nach DIN 276 Erstellen eines Terminplans Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse |
– Mitwirken bei Förderanträgen – Standortanalyse – Mitwirken bei der Beschaffung von Unterlagen – Mitwirken bei Grundstücksbeschaffung – Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten |
3. Entwurfsplanung (15 %) | Durcharbeiten des Planungskonzepts unter Berücksichtigung städtebaulicher, funktionaler, gestalterischer, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher und ökologischer Anforderungen Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter Objektbeschreibung Verhandlungen mit Behörden und anderen am Genehmigungsverfahren Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit Kostenberechnung nach DIN 276 Fortschreiben des Terminplans Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse |
– Mitwirken bei der Beschaffung behördlicher Genehmigungen – Mitwirken bei Verhandlungen über Förderungen – Wirtschaftlichkeitsberechnungen – Visualisierungen – Modelle |
4. Genehmigungsplanung (3 %) | Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für Genehmigungen oder Zustimmungen, einschließlich Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen Einreichen der Unterlagen Verhandlungen mit Behörden über Genehmigungen Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen |
– Mitwirken bei der Beantragung öffentlicher Mittel – Mitwirken bei Ausnahmegenehmigungen – Mitwirken bei Grundstücksteilungen |
5. Ausführungsplanung (25 %) | Durcharbeiten der Ergebnisse bis zur ausführungsreifen Lösung Zeichnerische Darstellung im erforderlichen Maßstab Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter Fortschreiben des Terminplans |
– Aufstellen von Montageplänen – Mitwirken bei Prüfungen durch Fachbehörden – Werkstattzeichnungen, Schal- und Bewehrungspläne |
6. Vorbereitung der Vergabe (10 %) | Ermitteln von Mengen Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der fachlich Beteiligten Ermitteln der Kosten auf Grundlage vom Planverfasser bepreister Leistungsverzeichnisse Zusammenstellen der Vergabeunterlagen |
– Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten – Aufstellen von Preisspiegeln – Mitwirken bei Verhandlungen mit Bietern |
7. Mitwirkung bei der Vergabe (4 %) | Einholen von Angeboten Prüfen und Werten der Angebote Führen von Bietergesprächen Erstellen eines Vergabevorschlags Mitwirken bei der Auftragserteilung |
– Kostenanschläge nach DIN 276 – Prüfen von Nebenangeboten – Mitwirken bei Vertragsabschlüssen |
8. Objektüberwachung – Bauüberwachung (32 %) | Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit Genehmigungen, Ausführungsplänen, Leistungsbeschreibungen, Terminen und Kosten Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten Dokumentation des Bauablaufs Aufstellen und Überwachen eines Zeitplans Rechnungsprüfung Kostenkontrolle durch Kostenfeststellung Antrag auf behördliche Abnahmen Mitwirken bei der Abnahme Zusammenstellen von Zeichnungen und rechnerischen Ergebnissen Übergabe des Objekts Auflisten von Verjährungsfristen Überwachen der Beseitigung von Mängeln |
– Mitwirken bei Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator – Mitwirken bei behördlichen Abnahmen – Tätigkeiten als verantwortlicher Bauleiter – Mitwirken bei der Bauzustandsdokumentation |
9. Objektbetreuung (2 %) | Objektbegehung zur Mängelfeststellung Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen Überwachen der Beseitigung von Mängeln Mitwirken bei der System- und Verfahrensschulung Mitwirken beim Monitoring der Kosten im Betrieb Mitwirken bei der Pflege- und Wartungsplanung |
– Mitwirken beim Facility-Management – Mitwirken bei der Objektanalyse – Mitwirken bei Wirtschaftlichkeitsanalysen – Mitwirken bei Energieausweisen |
Weitere Informationen rund um die HOAI Grundleistungen
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unterscheidet in Grundleistungen und Besondere Leistungen. Unter Grundleistungen versteht die HOAI diejenigen Leistungen, “die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich sind”, vgl. § 3 Abs. 2 HOAI 2013. Die Grundleistungen sind in den Leistungsbildern erfasst und in der Anlage zu dem jeweiligen Leistungsbild im einzelnen aufgeführt.
Die HOAI mit ihrem Abrechnungssystem bewertet als kleinste Einheit nur die Leistungsphasen, also nur “Pakete verschiedener Grundleistungen” und nicht die einzelnen Grundleistungen.
Die Grundleistungen sind in den Leistungsbildern der HOAI immer in der linken Spalte dargestellt. Dem sind die Besonderen Leistungen in der rechten Spalte gegenübergestellt, wobei deren Aufzählung nicht abschließend ist. In § 34 Abs. 4 HOAI heißt es demgemäß: “Anlage 10 Nummer 10.1 regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase und enthält Beispiele für Besondere Leistungen.”
Die Grundleistungen stellen sich nach der HOAI anhand des Leistungsbilds Objektplanung Gebäude und Innenräume im Überblick wie vorstehend dargestellt dar.
Die vorstehend am Beispiel der Objektplanung Gebäude aufgeführten Grundleistungen (siehe linke Spalte) wurden mit der HOAI-Novelle zur HOAI 2013 angepasst. Insofern gibt es einen Unterschied zu den alten und in der HOAI 1996/2002 und der HOAI 2009 enthaltenen Grundleistungen. Mit der HOAI 2013 wurde folgende Anpassungen bei den Grundleistungen vorgenommen:
Beispielsweise wurden als Grundleistungen zusätzlich aufgenommen:
- die Ortsbesichtigung (in der Leistungsphase 1),
- das Erstellen eines Terminplanes als Bauablaufplan mit den wesentlichen Vorgängen (in der Leistungsphase 2),
- die Koordination der Leistungen anderer an der Bauplanung fachlich Beteiligter (in der Leistungsphase 3),
- die Fortschreibung des Terminplans (in der Leistungsphase 5),
- die Ermittlung der Kosten auf Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse sowie die Kostenkontrolle durch Vergleich mit der Kostenberechnung nach DIN 276 (in der Leistungsphase 6),
- die Koordination der Vergaben der Fachplaner und das Führen von Bietergesprächen (in der Leistungsphase 7),
- die Dokumentation des Bauablaufs, Organisation der Abnahme und Abnahmeempfehlungen für den Auftraggeber (in der Leistungsphase 8) sowie
- die fachliche Bewertung der innerhalb der Mängelanspruchsfrist festgestellten Mängel (in der Leistungsphase 9).
Insofern gab es hier gravierende Änderungen mit der Novelle zur HOAI 2013.
- Rechtliche Grundlagen der HOAI
- Grundlagen des neuen Architekten- und Ingenieurvertragrechts im BGB
- Auswirkungen des EuGH-Urteils
- Honorarvereinbarungen und Honorarabrechnung nach der HOAI