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Baubeschreibung – Detaillierte Darstellung der Bauleistungen und Materialien

Die Baubeschreibung ist ein zentrales Dokument im Bauwesen, das eine detaillierte Beschreibung der geplanten Bauleistungen, Materialien und technischen Spezifikationen eines Bauprojekts enthält. Sie dient regelmäßig als Vertragsgrundlage zwischen Bauherrn und Bauunternehmen und ist besonders im privaten Wohnungsbau von großer Bedeutung. Besonders im Verbraucherbauvertrag (§ 650j, § 650k BGB) gibt es gesetzliche Vorgaben, die sicherstellen, dass Verbraucher eine transparente und umfassende Baubeschreibung erhalten, bevor sie einen Vertrag mit einem Bauunternehmen abschließen.

Funktion und Bedeutung der Baubeschreibung

  • Klarheit über Bauleistungen – Der Bauherr weiß genau, welche Leistungen im Vertrag enthalten sind.
  • Grundlage für Vertragsverhandlungen – Ein Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern wird erleichtert.
  • Vermeidung von Streitigkeiten – Verhindert Unklarheiten über Leistungsumfang und Qualität.
  • Erforderlich für Bauantrag und Finanzierung – Banken verlangen oft eine Baubeschreibung zur Kreditprüfung.

Baubeschreibung im Verbraucherbauvertrag nach § 650k BGB

Für Verbraucher, die mit einem Bauunternehmen einen Vertrag über den Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung abschließen, gelten besondere Schutzvorschriften. § 650k BGB verpflichtet das Bauunternehmen, dem Verbraucher vor Vertragsabschluss eine detaillierte Baubeschreibung auszuhändigen.

Pflichtangaben der Baubeschreibung nach BGB (§ 650k Abs. 2 BGB):

1. Allgemeine Angaben zum Bauprojekt

  • Art und Umfang der Bauleistung (z. B. Schlüsselfertiges Einfamilienhaus).
  • Genaue Lage des Bauvorhabens.

2. Bauweise und Konstruktion

  • Angaben zu Fundamenten, Tragwerk, Mauerwerk, Dachkonstruktion.
  • Energetische Eigenschaften gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG).

3. Technische Gebäudeausstattung

  • Heizung, Lüftung, Klimatisierung, Sanitärinstallationen.
  • Elektroinstallation (Anzahl Steckdosen, Beleuchtung, Smart-Home-Technik).

4. Materialien und Ausstattung

  • Fenster, Türen, Bodenbeläge, Innen- und Außenwände.
  • Sanitär- und Küchenausstattung, Treppen, Geländer.

5. Außenanlagen

  • Gestaltung von Wegen, Zufahrten, Terrassen, Gartenanlagen.

6. Ausbaugrad („Schlüsselfertig“ oder mit Eigenleistungen?)

  • Welche Gewerke sind im Festpreis enthalten, welche nicht?

7. Bauzeit und Fertigstellungstermin

  • Verbindliche Angabe der Bauzeit und geplanter Fertigstellung.

8. Grundrisse und Pläne

  • Ansichten, Schnitte und Detailzeichnungen.

9. Vertragliche Vereinbarungen zu Änderungen

  • Wie können Änderungen oder Sonderwünsche umgesetzt werden?

10. Bauqualität und Standards

  • Welche Normen und Vorschriften (DIN, EN) werden eingehalten?

Baubeschreibung als Vertragsbestandteil im BGB- und VOB-Vertrag

1. Baubeschreibung im BGB-Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB)

  • Wird ein Bauvertrag nach BGB abgeschlossen, bildet die Baubeschreibung die Grundlage des geschuldeten Werks.
  • Fehlt eine detaillierte Baubeschreibung, muss das Bauwerk “funktionstauglich” und nach üblichem Standard errichtet werden.

2. Baubeschreibung im VOB-Vertrag

  • Bei Bauverträgen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) ist die Baubeschreibung Teil des Leistungsverzeichnisses.
  • Die VOB/B ermöglicht Nachträge, wenn Bauherren zusätzliche oder geänderte Leistungen wünschen.

Beispiel einer Baubeschreibung für ein Einfamilienhaus

Projekt: Neubau eines schlüsselfertigen Einfamilienhauses, 140 m² Wohnfläche

1. Rohbau:

  • Fundament: Stahlbeton-Bodenplatte gemäß statischen Vorgaben.
  • Außenwände: Mauerwerk aus Porenbeton, Wärmedämmung nach GEG.
  • Dach: Satteldach mit Ziegeldeckung, Dämmung gemäß EnEV.

2. Innenausbau:

  • Fenster: Dreifachverglasung, Kunststoffrahmen mit Rollläden.
  • Böden: Fliesen in Bädern, Laminat in Wohnräumen.
  • Heizung: Fußbodenheizung, Luft-Wasser-Wärmepumpe.

3. Elektrik und Sanitär:

  • Elektroinstallation: 30 Steckdosen, LED-Deckenstrahler in Fluren.
  • Sanitär: Badewanne, bodengleiche Dusche, WC, Waschbecken.

4. Außenanlagen:

  • Zuwegung: Pflastersteine, Carport mit Betonfundament.
  • Terrasse: 20 m² Holzterrasse, Gartenzaun inklusive.

5. Sonstiges:

  • Fertigstellung innerhalb von 12 Monaten nach Baugenehmigung.
  • Gewährleistung: 5 Jahre nach BGB, 4 Jahre nach VOB/B.

Fehler und Risiken in der Baubeschreibung

  • Unklare oder unvollständige Angaben führen zu Nachträgen und Mehrkosten.
  • Fehlende Bauzeitangabe erhöhen das Risiko für Bauverzögerungen.
  • Ungeklärte Eigenleistungen können nachträglich Zusatzkosten für den Bauherrn verursachen.
  • Keine Materialangaben können minderwertige Qualität zur Folge haben.

Tipp: Bauherren sollten die Baubeschreibung genau prüfen oder von einem Bausachverständigen bewerten lassen.

Unterschied zwischen Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis

Merkmal Baubeschreibung Leistungsverzeichnis
Ziel Überblick über das Bauprojekt Detaillierte Leistungsdefinition
Detailgrad Allgemein gehalten Präzise Mengen- und Materialangaben
Pflicht im Verbraucherbauvertrag? Ja, nach § 650k BGB Nein, aber oft Bestandteil öffentlicher Ausschreibungen
Änderungen Änderbar durch Vertrag Nachträge möglich, falls notwendig

Fazit zur Baubeschreibung

Die Baubeschreibung ist ein entscheidender Bestandteil jedes Bauvertrags und stellt sicher, dass Bauherren und Auftragnehmer klare Vereinbarungen über den Leistungsumfang treffen. Besonders bei Verbraucherbauverträgen gibt es gesetzliche Mindestanforderungen (§ 650k BGB), um Verbraucher vor fehlenden oder unklaren Angaben zu schützen. Eine detaillierte und präzise Baubeschreibung hilft, Bauverzögerungen, Zusatzkosten und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Bauherren sollten alle Details genau prüfen und auf eine umfassende Dokumentation bestehen, bevor sie einen Vertrag unterschreiben.

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