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Bauleitplanung – Steuerung der städtebaulichen Entwicklung

Die Bauleitplanung ist ein zentrales Instrument des öffentlichen Baurechts und dient der geordneten städtebaulichen Entwicklung von Gemeinden und Städten. Sie regelt, wie Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen, um eine nachhaltige, funktionale und ästhetisch ansprechende Siedlungsentwicklung sicherzustellen. Die Bauleitplanung ist in Deutschland zweistufig aufgebaut: 1. Flächennutzungsplan (FNP) – legt die grobe Nutzung der Gemeindeflächen fest. 2. Bebauungsplan (B-Plan) – konkretisiert die Bauvorgaben für einzelne Gebiete. Rechtsgrundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB), insbesondere §§ 1–13a BauGB.

Ziele der Bauleitplanung

Die Bauleitplanung verfolgt mehrere städtebauliche, soziale und ökologische Ziele:

  • Geordnete Siedlungsentwicklung – Vermeidung ungeplanter oder übermäßiger Bebauung.
  • Funktionsgerechte Stadtgestaltung – Trennung oder Kombination von Wohn-, Gewerbe- und Verkehrsflächen.
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit – Berücksichtigung von Naturschutz, Grünflächen und Wasserwirtschaft.
  • Verkehrsplanung – Optimale Erschließung durch Straßen, Radwege und ÖPNV.
  • Schutz der Nachbarschaft – Regelung von Abständen, Bauhöhen und Lärmschutz.

Rechtsgrundlagen der Bauleitplanung

Die Bauleitplanung basiert auf verschiedenen Gesetzen und Vorschriften:

  • Baugesetzbuch (BauGB) – Hauptgesetz für die Bauleitplanung.
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO) – Regelt Art und Maß der baulichen Nutzung.
  • Planzeichenverordnung (PlanzV 1990) – Einheitliche Symbole und Zeichen für Bauleitpläne.
  • Umweltrecht (BNatSchG, UVPG, BImSchG) – Vorgaben zum Naturschutz, Umweltverträglichkeit und Emissionen.

Die Bauleitplanung ist rechtlich bindend und wird von den Kommunen als Satzung beschlossen.

Die zwei Stufen der Bauleitplanung

1. Flächennutzungsplan (FNP) – „Vorbereitende Bauleitplanung“

Der Flächennutzungsplan gibt die grundsätzliche Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet vor. Er ist nicht direkt rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Planungsgrundlage für Behörden. Inhalte eines Flächennutzungsplans:

  • Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industrieflächen
  • Verkehrsflächen (Straßen, Bahnlinien, ÖPNV)
  • Grünflächen, Wälder, Gewässer
  • Landwirtschaftsflächen, Schutzgebiete

Beispiel: Ein Flächennutzungsplan legt fest, dass ein bestimmtes Gebiet für Wohnbebauung vorgesehen ist, aber keine Details zu einzelnen Gebäuden.

2. Bebauungsplan (B-Plan) – „Verbindliche Bauleitplanung“

Der Bebauungsplan setzt die Festlegungen des Flächennutzungsplans rechtsverbindlich für einzelne Baugebiete um. Er enthält konkrete bauliche Vorgaben, an die sich Grundstückseigentümer und Bauherren halten müssen. Typische Inhalte eines Bebauungsplans:

  • Art der Nutzung: Wohngebiet, Gewerbegebiet, Mischgebiet
  • Maß der Nutzung: Gebäudehöhe, Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ)
  • Bauweise: Offene oder geschlossene Bauweise
  • Erschließung: Straßen, Wege, Grünflächen
  • Gestalterische Vorgaben: Dachformen, Fassadenmaterialien

Beispiel: Ein Bebauungsplan kann festlegen, dass in einem Wohngebiet nur Einfamilienhäuser mit maximal zwei Geschossen erlaubt sind.

Verfahren der Bauleitplanung

Die Aufstellung von Bauleitplänen erfolgt in einem gesetzlich geregelten Verfahren nach dem BauGB:

  1. Aufstellungsbeschluss – Die Gemeinde beschließt die Planung.
  2. Frühzeitige Bürgerbeteiligung – Betroffene Bürger können ihre Meinung äußern.
  3. Erarbeitung des Planentwurfs – Berücksichtigung der Anregungen, Erstellung der Planunterlagen.
  4. Öffentliche Auslegung – Der Plan wird für einen bestimmten Zeitraum ausgelegt.
  5. Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange – z. B. Umweltämter, Verkehrsbehörden.
  6. Abwägung und Planänderung – Gemeinde prüft alle Einwände und passt den Plan gegebenenfalls an.
  7. Satzungsbeschluss – Der Bebauungsplan wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und tritt in Kraft.

Das gesamte Verfahren kann mehrere Jahre dauern, insbesondere bei großen oder umstrittenen Projekten.

Besondere Formen der Bauleitplanung

Neben den klassischen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen gibt es Sonderformen:

1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12 BauGB)

  • Ein Investor beantragt einen individuellen Bebauungsplan für ein bestimmtes Projekt.
  • Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben zu, wenn es den städtebaulichen Zielen entspricht.

2. Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB)

  • Gilt für kleinere Bauvorhaben mit geringem Umweltrisiko.
  • Erfordert keine Umweltprüfung, wodurch das Verfahren schneller abläuft.

3. Bauleitplanung im Außenbereich (§ 35 BauGB)

  • Für Vorhaben im ländlichen Raum oder in landwirtschaftlichen Gebieten.
  • Nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (z. B. privilegierte Bauvorhaben).

Bauleitplanung in der Praxis

Beispiel 1: Neues Wohngebiet

Eine Gemeinde wächst, und es besteht Bedarf an neuen Wohnungen. Die Stadtverwaltung entwickelt daher:

  • Einen Flächennutzungsplan, der das Gebiet als Wohnfläche ausweist.
  • Einen Bebauungsplan, der Bauhöhen, Straßenführung und Grünflächen konkret festlegt.

Beispiel 2: Gewerbegebietserweiterung

Ein Unternehmen möchte ein neues Logistikzentrum errichten. Die Stadt prüft, ob das Gewerbegebiet im Flächennutzungsplan erweitert wird. Danach wird ein Bebauungsplan erstellt, der Lärmschutzmaßnahmen vorschreibt.

Unterschied zwischen Bauleitplanung und Raumordnung

Merkmal Bauleitplanung Raumordnung
Ebene Kommunale Ebene (Städte/Gemeinden) Überregionale Ebene (Bund, Länder, Regionen)
Planungsinstrumente Flächennutzungsplan, Bebauungsplan Regionalpläne, Landesentwicklungspläne
Ziel Detaillierte Bauplanung Übergeordnete Raumentwicklung
Rechtsgrundlage BauGB, BauNVO Raumordnungsgesetz (ROG), Landesplanungsgesetze

Fazit zum Thema Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Steuerungsinstrument der kommunalen Stadtentwicklung. Sie legt fest, wo und wie gebaut werden darf und stellt sicher, dass Bauprojekte geordnet, nachhaltig und rechtssicher umgesetzt werden. Während der Flächennutzungsplan die groben Entwicklungslinien einer Gemeinde vorgibt, schafft der Bebauungsplan konkrete baurechtliche Vorgaben für einzelne Grundstücke. Für Bauherren, Investoren und Planer ist es essenziell, sich mit der Bauleitplanung auseinanderzusetzen, da sie die baurechtlichen Rahmenbedingungen eines Grundstücks definiert und die Grundlage für die Baugenehmigung bildet.

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