Das Leistungsverzeichnis (LV) ist ein zentrales Dokument im Bauwesen, das sämtliche Bauleistungen detailliert beschreibt. Es dient als Grundlage für Ausschreibungen, Vergabeverfahren und die Abrechnung von Bauprojekten. Das Leistungsverzeichnis ist essenziell für eine transparente und rechtssichere Auftragsvergabe, da es die erwarteten Leistungen definiert und den Vergleich von Angeboten ermöglicht.
Funktion und Bedeutung des Leistungsverzeichnisses
Das Leistungsverzeichnis hat mehrere zentrale Aufgaben:
1. Klare Leistungsdefinition
- Detaillierte Beschreibung der auszuführenden Arbeiten.
- Vorgaben zu Materialien, Ausführungsarten und technischen Spezifikationen.
2. Grundlage für Ausschreibungen
- Das Leistungsverzeichnis ist ein Bestandteil der Vergabeunterlagen und ermöglicht eine objektive Angebotsbewertung.
- Einheitliche Leistungsbeschreibungen erleichtern den Vergleich von Angeboten.
3. Vertragsbestandteil
- Das Leistungsverzeichnis ist integraler Bestandteil des Bauvertrags und bestimmt den Umfang der geschuldeten Leistung.
- Im Streitfall dient es als Referenz zur Klärung von Leistungsumfängen und Nachträgen.
4. Abrechnungsgrundlage
- Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Positionen werden zur Abrechnung herangezogen.
- Die tatsächliche Leistungserbringung wird anhand des Aufmaßes überprüft.
Aufbau eines Leistungsverzeichnisses
Ein Leistungsverzeichnis besteht aus mehreren Elementen, die eine systematische Struktur für die Leistungsbeschreibung bieten. Die Gliederung orientiert sich meist an der DIN 276 (Kosten im Bauwesen) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A).
1. Allgemeine Bestimmungen
- Informationen zum Bauvorhaben (Projektbezeichnung, Ort, Bauherr).
- Angaben zu den rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. VOB/B oder BGB-Vertrag).
- Hinweise zu Besonderheiten des Bauvorhabens.
2. Einzelne Leistungspositionen
Jede Bauleistung wird in einer Leistungsposition beschrieben, die typischerweise folgende Bestandteile umfasst:
Positionsnummer
- Eine eindeutige Nummer zur Identifikation der Leistung.
Leistungsbeschreibung
- Exakte Beschreibung der auszuführenden Arbeiten.
- Angaben zu Materialien, Normen und technischen Anforderungen.
3. Mengenangabe (Mengeneinheit)
- Festlegung der Maßeinheit (z. B. m², m³, Stück).
- Grundlage für die spätere Abrechnung.
4. Einheitspreis
- Vom Bieter anzubietender Preis pro Mengeneinheit.
5. Gesamtpreis
- Berechnung aus Einheitspreis × Menge.
Arten von Leistungsverzeichnissen
1. Funktionales Leistungsverzeichnis
- Gibt nur die Anforderungen und das gewünschte Ergebnis vor.
- Der Bieter kann die Lösung selbst vorschlagen.
- Häufig bei Planungs- und Ingenieurleistungen.
2. Detailliertes Leistungsverzeichnis (konventionelles LV)
- Umfassende Beschreibung der auszuführenden Leistungen.
- Kein Interpretationsspielraum für den Bieter.
- Grundlage für Ausschreibungen nach VOB/A.
3. Leistungsverzeichnis mit alternativen Positionen
- Enthält alternative Ausführungsvarianten, zwischen denen der Auftraggeber wählen kann.
4. Pauschal-Leistungsverzeichnis
- Wird bei Pauschalverträgen genutzt, bei denen eine Gesamtsumme für die Leistung vereinbart wird.
Vergaberechtliche Bedeutung des Leistungsverzeichnisses
Leistungsverzeichnis in der öffentlichen Auftragsvergabe
Nach VOB/A müssen öffentliche Ausschreibungen eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung enthalten, damit alle Bieter auf derselben Grundlage kalkulieren können.
Grundsätze nach § 7 VOB/A:
- Eindeutigkeit und Klarheit: Keine widersprüchlichen oder interpretierbaren Beschreibungen.
- Neutralität: Keine Bevorzugung bestimmter Hersteller oder Produkte.
- Vollständigkeit: Alle benötigten Leistungen müssen erfasst sein.
Fehler im Leistungsverzeichnis und deren Folgen
Fehlerhafte oder unvollständige Leistungsverzeichnisse können zu:
- Nachträgen führen, da nicht beschriebene Leistungen später ergänzt werden müssen.
- Mehrkosten verursachen, wenn unklare Angaben zu höheren Angebotspreisen führen.
- Streitigkeiten zwischen Bauherr und Auftragnehmer führen, wenn Interpretationsspielraum besteht.
Digitale Leistungsverzeichnisse und GAEB-Format
- In der Praxis werden Leistungsverzeichnisse zunehmend digital erstellt und im GAEB-Format (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen) ausgetauscht.
- GAEB-Dateien ermöglichen eine automatisierte Erstellung und Verarbeitung von Leistungsverzeichnissen.
- Bauunternehmen können Angebote direkt in elektronische Ausschreibungsplattformen einpflegen.
- Reduziert Fehler und beschleunigt Vergabeprozesse.
Praxisbeispiel für ein Leistungsverzeichnis
Ein Bauherr plant den Neubau eines Bürogebäudes und benötigt ein Leistungsverzeichnis für die Rohbauarbeiten.
Leistungsposition:
Pos.-Nr. | Beschreibung | Menge | Einheit | Einheitspreis (€) | Gesamtpreis (€) |
---|---|---|---|---|---|
01.01 | Erstellung eines Mauerwerks aus Kalksandstein, 24 cm stark, inkl. Mörtel und Fugenbearbeitung | 250 | m² | 85,00 | 21.250,00 |
01.02 | Lieferung und Einbau von Stahlbetonstützen nach Statikvorgabe | 10 | Stück | 500,00 | 5.000,00 |
Gesamtkosten für diesen Abschnitt: 26.250,00 €
Die Bieter reichen ihre Preise ein, und der Bauherr kann die Angebote auf Grundlage dieses Leistungsverzeichnisses vergleichen.
Tipps für ein präzises Leistungsverzeichnis
1. Detaillierte Leistungsbeschreibung
- Alle Arbeitsschritte genau definieren, um Interpretationsspielraum zu vermeiden.
2. Eindeutige Mengenangaben
- Präzise Mengenangaben zur fairen Preisermittlung.
3. Verweis auf Normen und technische Regelwerke
- DIN-Normen oder VOB-Vorgaben nennen, um Qualitätsstandards sicherzustellen.
4. Vermeidung von Über- oder Unterpositionierung
- Weder unnötige Positionen aufnehmen noch wichtige Leistungen weglassen.
5. Frühzeitige Prüfung des Leistungsverzeichnisses
- Fehler und Lücken sollten vor der Ausschreibung behoben werden.
Fazit zum Leistungsverzeichnis
Das Leistungsverzeichnis (LV) ist eine unverzichtbare Grundlage für die Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen. Es schafft Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen den Bietern und minimiert Streitigkeiten während der Bauausführung. Fehlerhafte oder unklare Leistungsverzeichnisse können zu Mehrkosten, Nachträgen oder Verzögerungen führen. Daher ist eine präzise und vollständige Erstellung des LVs entscheidend für den reibungslosen Ablauf eines Bauprojekts.