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Trfagwerksplanung - Stücklisten

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(@mswebbox-2)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1
Themenstarter  

Hallo zusammen,

eine Frage zu LPH 5, Punkt d, Grundleistungen Leistungsbild Tragwerksplanung:

    d) Aufstellen von Stahl- oder Stücklisten als Ergänzung zur zeichnerischen Darstellung der Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung

Es geht um die Frage, welche (Grund-) Leistungen dem Begriff "Stücklisten" zuzuordnen sind. Konkret: Muss der Tragwerksplaner die in der Statik (und in den Positionsplänen dargestellten) Bewehrungselemente wie z. B. Rückbiegeanschlüsse, Sierchstanzbewehrung, Bewehrungs-Schraubanschlüsse, Reduziermuffenstäbe etc. nochmals zusätzlich in Form einer tabelarischen Übersicht "Stückliste" zur Verfügung stellen? Oder bezieht sich Punkt d im Stahlbetonbau lediglich auf Stücklisten für die Betonstahlmengen?

Danke vorab für konstruktive Hinweise.


   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 249
 

Anhand der Stahl- und Stücklisten muss man als Unternehmer bestellen können; vorab dienen sie dem Ausschreibenden in Lph.6 zur ausführungsorientierten Mengenermittlung.

Man muss also anhand der Stahl- und Stücklisten alle in der Ausführung voneinander zu unterscheidenden Einzelheiten und deren Mengen (Anzahl bzw. Gewichte) erkennen können. 

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
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