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Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung LPH 2

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1,081 Ansichten
(@sebaha)
New Member
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 2
Themenstarter  

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage zur Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung die in LPH 2 - Vorplanung im Leistungsbild Technische Ausrüstung gefordert ist.

Was genau kann / muss die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung beinhalten?

 

Vielen Dank schon jetzt für die Hilfe.

 

Grüße,

Sebastian


   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 264
 

Das hängt ausschliesslich davon ab, was die Parteien dazu vereinbaren, da gibt es keine „allgemeine Leistungsbeschreibung“.

Mögliche Inhalte sind zum Beispiel Lebenszykluskosten mit Beschaffung, Betrieb, Wartung, Ersatzteilen, Entsorgung plus Ersatzneubau und so weiter über 50 oder 100 Jahre einschließlich Abzinsung auf heute, um eine Investitionsentscheidung für ein bestimmtes System zu begründen.

Manchmal wird auch neben der reinen wirtschaftlichen Betrachtung die Berücksichtigung und Bewertung von nichtmonetären Aspekten hinzugezogen, zum Beispiel ökologische, sozialverträgliche, benutze freundliche, zu anderen Systemen kompatible Aspekte und vieles mehr.

Das hängt alles davon ab, welche Aspekte ein Auftraggeber gerne berücksichtigt haben möchte.

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
(@sebaha)
New Member
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 2
Themenstarter  

@fdoell Danke für die Antwort.

Verstehe ich das richtig, dass eigentlich bei der Auftragsvergabe festgelegt sein muss, was hier genau zu tun ist?

Der Aufwand kann hier je nach Inhalt deutlich variieren und müsste dementsprechend berechnet werden.

 

Es macht ja einen Unterschied ob ich die Lebenszykluskosten wie Sie beschrieben haben, berechnen muss oder lediglich Anschaffungskosten zweier Varianten vergleiche.

 

Danke nochmal.


   
AntwortZitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 264
 

Natürlich muss man bei der Auftragserteilung festlegen, was eigentlich zu tun ist. Wie soll man sonst auch mal feststellen, dass man seine Aufgaben erfüllt hat, die Abnahme verlangen und das ganze schlussrechnen können?

Bei Planungen der Technischen Ausrüstung nach der HOAI gehören übrigens auch Vergleiche mit alternativen Systemen (und nicht nur Varianten wie in anderen Leistungsbildern) zu den Grundleistungen, vergleiche Grundleistung 2b. Darin sind auch Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtungen enthalten, das beinhaltet unter anderem die von Ihnen angesprochenen Vergleiche von Anschaffungskosten, aber natürlich auch ungefähre Angaben zu den Betriebskosten. So etwas ist also noch nicht als besondere Leistung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung anzusehen, die ein gesondertes Honorar jenseits der Vergütung für Grundleistungen erfordern würde. 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren von fdoell

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
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