Das Aufmaß ist ein zentrales Verfahren im Bauwesen zur Erfassung und Dokumentation von Bauleistungen. Es dient als Grundlage für die Abrechnung von Bauarbeiten, insbesondere bei der Abrechnung nach Mengen- oder Einheitspreisen. Die ermittelten Maße legen fest, wie viel Material verbaut wurde oder welche Leistungen tatsächlich erbracht wurden.
Das Aufmaß ist unerlässlich für Bauunternehmen, Handwerker, Architekten und Ingenieure, da es eine transparente und nachvollziehbare Grundlage für die Abrechnung mit dem Auftraggeber schafft.
Arten des Aufmaßes
Es gibt verschiedene Methoden, um ein Aufmaß zu erstellen. Welche Methode angewendet wird, hängt von der Art der Bauleistung ab.
1. Handaufmaß
- Die Messung erfolgt mit Maßband, Zollstock oder Laser-Distanzmessgerät.
- Anwendung bei kleineren Bauleistungen, Innenausbau oder Renovierungsarbeiten.
- Vorteil: Schnell und flexibel durchführbar.
- Nachteil: Fehleranfällig, insbesondere bei ungenauer Handhabung.
2. Aufmaß nach Zeichnung oder Plan
- Maße werden aus Bauplänen oder technischen Zeichnungen entnommen.
- Anwendung bei Planungsleistungen oder wenn bauliche Gegebenheiten noch nicht existieren.
- Vorteil: Geringer Aufwand, keine Messung vor Ort erforderlich.
- Nachteil: Eventuelle Abweichungen zwischen Planung und Ausführung werden nicht berücksichtigt.
3. Elektronisches Aufmaß
- Nutzung von 3D-Scannern oder Drohnen zur digitalen Erfassung von Gebäuden oder Bauleistungen.
- Anwendung bei komplexen Bauprojekten, Fassadenvermessungen oder Geländeaufnahmen.
- Vorteil: Hohe Präzision und digitale Weiterverarbeitung möglich.
- Nachteil: Teure Technologie und spezielle Software erforderlich.
Aufmaß als Grundlage für die Abrechnung nach VOB
Besonders wichtig ist das Aufmaß für die Abrechnung von Bauleistungen nach der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen). § 14 VOB/B regelt, dass das Aufmaß die Basis für die Erstellung der Schlussrechnung ist.
Wichtige Grundsätze gemäß VOB/B:
- Es dürfen nur tatsächlich erbrachte Leistungen abgerechnet werden.
- Das Aufmaß muss nachvollziehbar dokumentiert und prüfbar sein.
- Messmethoden müssen vorab vereinbart werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.
- Toleranzen und Abweichungen müssen berücksichtigt werden.
In vielen Fällen wird das Aufmaß gemeinsam von Auftraggeber und Auftragnehmer durchgeführt, um eine einheitliche Datengrundlage für die Abrechnung zu schaffen.
Aufmaßverfahren für verschiedene Bauleistungen
Je nach Bauleistung gibt es unterschiedliche Methoden zur Aufmaßermittlung:
- Mauerwerk und Betonarbeiten: Berechnung nach m² (Fläche) oder m³ (Volumen).
- Putz- und Malerarbeiten: Abrechnung nach m² der bearbeiteten Fläche.
- Elektro- und Sanitärinstallationen: Aufmaß nach laufenden Metern (m) für Kabel, Rohre oder Kanäle.
- Straßen- und Tiefbau: Flächen- oder Volumenmessungen für Asphalt- oder Erdarbeiten.
Tipps für ein korrektes Aufmaß
- Messmethoden vorab festlegen: Definieren, ob Maße von Außen- oder Innenkanten gemessen werden.
- Messprotokolle anfertigen: Dokumentation der Messwerte zur Nachvollziehbarkeit.
- Zeugen oder gemeinsame Messung: Auftraggeber und Auftragnehmer sollten das Aufmaß gemeinsam durchführen.
- Normen und Vorschriften beachten: Abrechnung nach DIN-Normen oder vertraglich vereinbarten Regeln.
- Digitale Tools nutzen: Bei großen Projekten sind elektronische Messgeräte oder BIM-Systeme hilfreich.
Beispiel für die Bedeutung des Aufmaßes
Ein Bauunternehmen hat die Aufgabe, eine Straßenpflasterung auf 1.500 m² zu verlegen.
- Nach Fertigstellung wird das Aufmaß durchgeführt.
- Es zeigt sich, dass 1.520 m² tatsächlich gepflastert wurden (z. B. wegen Anpassungen an die Gegebenheiten vor Ort).
- Die Rechnung basiert auf dem ermittelten Aufmaß, nicht auf der ursprünglichen Planfläche.
- Nach VOB/B ist der Bauunternehmer berechtigt, die zusätzlichen 20 m² abzurechnen.
Fazit zum Aufmaß
Das Aufmaß ist ein essenzielles Werkzeug zur Ermittlung und Abrechnung von Bauleistungen. Es sorgt für eine transparente, nachvollziehbare Berechnung der tatsächlich erbrachten Leistungen und vermeidet Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Die Wahl der richtigen Aufmaßmethode sowie eine präzise Dokumentation sind entscheidend für eine rechtskonforme und faire Abrechnung im Bauwesen.