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Bauherr – Verantwortlicher für Planung und Durchführung eines Bauvorhabens

Der Bauherr ist die natürliche oder juristische Person, die ein Bauprojekt initiiert, plant, finanziert und verantwortet. Er ist der Auftraggeber („Besteller“) für sämtliche Planungs- und Bauleistungen und trägt die rechtliche, finanzielle und organisatorische Verantwortung für das Bauvorhaben. Der Bauherr kann sowohl eine Privatperson als auch ein Unternehmen, eine Kommune oder eine andere Institution sein.

Rechte und Pflichten des Bauherrn

Rechte des Bauherrn

Als Auftraggeber eines Bauvorhabens hat der Bauherr bestimmte Rechte, darunter:

  • Entscheidungsfreiheit: Er bestimmt das Bauziel, den Entwurf und die wesentlichen Merkmale des Projekts.
  • Vergabe von Planungs- und Bauaufträgen: Er kann Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen beauftragen.
  • Kontrolle über das Bauprojekt: Der Bauherr hat das Recht, die Arbeiten zu überwachen und Qualitätskontrollen durchzuführen.
  • Abnahme des Bauwerks: Nach Fertigstellung kann er das Bauwerk abnehmen und eventuelle Mängel rügen.

Pflichten des Bauherrn

Gleichzeitig trägt der Bauherr umfassende Verantwortung und hat verschiedene gesetzliche Pflichten:

1. Baurechtliche Verantwortung

  • Sicherstellen, dass das Bauvorhaben den Vorgaben des Baugesetzbuchs (BauGB), der Landesbauordnung (LBO) und den jeweiligen Bebauungsplänen entspricht.
  • Einholen der Baugenehmigung bei der zuständigen Behörde.

2. Verkehrssicherungspflicht

  • Der Bauherr ist verpflichtet, die Baustelle so zu sichern, dass Dritte nicht gefährdet werden (z. B. durch Absperrungen, Baustellenschilder, Schutzmaßnahmen).
  • Diese Pflicht kann durch einen Bauleiter oder eine Sicherheitsfachkraft wahrgenommen werden, entbindet den Bauherrn aber nicht von seiner Verantwortung.

3. Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften

  • Bei größeren Bauprojekten muss der Bauherr gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellen.

4. Verantwortung für Kosten und Finanzierung

  • Der Bauherr trägt das wirtschaftliche Risiko und ist für die Finanzierung des Bauprojekts verantwortlich.
  • Er muss sicherstellen, dass Rechnungen für Planungs- und Bauleistungen fristgerecht bezahlt werden.

5. Haftung für Baumängel und Schäden

  • Falls durch das Bauprojekt Schäden entstehen (z. B. an Nachbargebäuden), kann der Bauherr unter Umständen haften.
  • Bei Baufehlern haftet er gegenüber Dritten, sofern er nicht vertraglich eine Haftungsausschlussregelung getroffen hat.

Der Bauherr im Verhältnis zu anderen Beteiligten

Ein Bauprojekt erfordert die Zusammenarbeit verschiedener Fachleute und Unternehmen. Der Bauherr hat dabei eine zentrale Rolle:

1. Bauherr und Architekt / Ingenieur

  • Der Architekt oder Ingenieur übernimmt die Planung, erstellt Bauanträge und überwacht die Bauausführung.
  • Die HOAI regelt die Vergütung der Planungs- und Überwachungsleistungen.
  • Der Bauherr ist für die Beauftragung und Bezahlung des Architekten/Ingenieurs verantwortlich.

2. Bauherr und Bauunternehmen

  • Bauunternehmen setzen die Planung um und führen die Bauarbeiten durch.
  • In der Regel wird ein Werkvertrag nach BGB oder VOB/B geschlossen, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten festlegt.
  • Der Bauherr kann Bauleistungen vergeben und überwachen, ist aber nicht für die eigentliche Bauausführung verantwortlich.

3. Bauherr und Behörden

  • Der Bauherr muss die erforderlichen Baugenehmigungen beantragen.
  • Er ist verpflichtet, die Auflagen der Bauaufsichtsbehörde zu erfüllen.

4. Bauherr und Nachbarn

  • Der Bauherr ist verpflichtet, nachbarrechtliche Vorschriften einzuhalten (z. B. Grenzabstände, Lärmschutz).
  • Bei Eingriffen in Nachbarrechte kann eine Baulast oder eine Duldungserklärung erforderlich sein.

Besondere Formen des Bauherrn

Neben dem klassischen privaten Bauherrn gibt es verschiedene Sonderformen:

1. Öffentliche Bauherren

  • Kommunen, Länder oder der Bund treten als Bauherren auf (z. B. für Schulen, Straßen oder Verwaltungsgebäude).
  • Sie unterliegen besonderen Vorschriften des Vergaberechts und der Haushaltsordnung.

2. Bauträger als Bauherr

  • Bauträger errichten Gebäude auf eigenes Risiko und verkaufen sie schlüsselfertig an Käufer.
  • Rechtlich bleibt der Bauträger bis zur Übergabe Bauherr, nicht der spätere Eigentümer.

3. Bauherrengemeinschaften

  • Mehrere Privatpersonen schließen sich zusammen, um ein gemeinsames Bauprojekt zu realisieren (z. B. Mehrfamilienhäuser).
  • Die Gemeinschaft teilt sich die Kosten und entscheidet gemeinsam über das Bauvorhaben.

Fazit zum Thema Bauherr

Der Bauherr ist die zentrale Figur eines Bauprojekts und trägt die volle Verantwortung für dessen Planung, Finanzierung und Durchführung. Neben umfangreichen Rechten hat er zahlreiche Pflichten – insbesondere im Hinblick auf Baurecht, Verkehrssicherung und Arbeitsschutz. Eine sorgfältige Planung, die richtige Auswahl von Fachleuten und eine vorausschauende Organisation sind entscheidend für den Erfolg eines Bauvorhabens.

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