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Leistungsbeschreibung – Detaillierte Definition von Bau- und Dienstleistungen

Die Leistungsbeschreibung ist ein zentraler Bestandteil eines Bau- oder Dienstleistungsvertrags. Sie enthält eine detaillierte und präzise Beschreibung der zu erbringenden Leistungen, um Missverständnisse, Nachträge und Streitigkeiten zu vermeiden.

Eine gute Leistungsbeschreibung ist die Grundlage für eine rechtssichere Vergabe, transparente Angebotsabgabe und reibungslose Bauabwicklung.

Rechtliche Grundlagen der Leistungsbeschreibung

§ 7 VOB/A – Anforderungen an die Leistungsbeschreibung

  • Die Leistung muss eindeutig und erschöpfend beschrieben werden.
  • Es sind alle notwendigen Angaben zu Art, Umfang, Qualität und besonderen Anforderungen zu machen.
  • Produktneutralität: Keine unzulässige Bevorzugung bestimmter Hersteller oder Marken.

§ 650 BGB – Werkvertragliche Grundlagen

  • Die Leistungsbeschreibung ist Teil des Werkvertrags und bestimmt den geschuldeten Erfolg.
  • Bei Unklarheiten gilt die Auslegung zugunsten des Auftragnehmers (§ 305c Abs. 2 BGB).

Vergaberecht (VOB/A, VgV)

  • Die Leistungsbeschreibung ist entscheidend für eine diskriminierungsfreie und transparente Vergabe.
  • Sie bildet die Grundlage für die Bewertung von Angeboten.

Ziele der Leistungsbeschreibung

  • Eindeutigkeit und Klarheit – Vermeidung von Interpretationsspielräumen.
  • Vergleichbarkeit der Angebote: Einheitliche Vorgaben ermöglichen eine faire Bewertung.
  • Kostenkontrolle – Reduzierung von Nachtragsrisiken durch genau definierte Anforderungen.
  • Rechtssicherheit – Verhinderung späterer Streitigkeiten über Leistungspflichten.
  • Sicherstellung der Qualität – Klare Anforderungen an Materialien, Ausführung und Toleranzen.

Arten der Leistungsbeschreibung

1. Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (Regelfall nach VOB/A)

  • Strukturierte Auflistung von Teilleistungen mit Mengenvorgaben.
  • Grundlage für Einheitspreisverträge (z. B. bei öffentlichen Bauvorhaben).
  • Basiert häufig auf DIN 276 (Kostenstrukturen im Bauwesen) und Standardleistungsbüchern (STLB-Bau).

Beispiel:

Pos. Leistungsbeschreibung Einheit Menge EP (€) GP (€)
01 Beton C25/30 für Bodenplatte 50 150 7.500
02 Dämmung WLG 035, 12 cm 300 25 7.500

2. Leistungsbeschreibung mit funktionalen Anforderungen

  • Statt einer detaillierten Beschreibung der Ausführung werden Ziele und Anforderungen vorgegeben.
  • Häufig bei Planungs- und Ingenieurverträgen oder Generalunternehmervergabe.
  • Typisch für innovative Projekte, bei denen der Bieter technische Lösungen vorschlagen kann.

Beispiel:

„Das Dach muss eine Wärmedämmung gemäß GEG 2023 mit einem U-Wert von max. 0,20 W/(m²K) aufweisen.“

„Die Lüftungsanlage muss den Anforderungen der DIN 1946-6 entsprechen.“

3. Kombination aus beiden Methoden

  • In der Praxis werden oft Mischformen verwendet.
  • Beispielsweise detaillierte Positionen für Standardleistungen, aber funktionale Anforderungen für innovative Bauteile.

Inhalte einer vollständigen Leistungsbeschreibung

1. Allgemeine Angaben:

  • Projektbezeichnung, Auftraggeber, Vergabenummer.
  • Rechtsgrundlagen (z. B. VOB/A, VOB/B, DIN-Normen).

2. Technische Beschreibung:

  • Materialien, Baustoffe, Bauverfahren.
  • Maße, Toleranzen, Qualitätsanforderungen.

3. Mengenangaben:

  • Detaillierte Mengenansätze für eine präzise Kalkulation.
  • Bezug auf DIN 276 oder Standardleistungsbuch STLB-Bau.

4. Normen und Vorschriften:

  • Verweise auf DIN-Normen, EN-Normen oder technische Richtlinien.
  • Beispiel: „Die Elektroinstallation erfolgt nach DIN VDE 0100.“

5. Besondere Anforderungen:

  • Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, Energieeffizienz.
  • Beispiel: „Alle Holzprodukte müssen nach FSC oder PEFC zertifiziert sein.“

6. Pläne und Zeichnungen:

  • Ergänzung durch CAD-Pläne, Schnitte, Detailzeichnungen.

7. Sonstige Bedingungen:

  • Bauzeiten, Vertragsstrafen, Zahlungsmodalitäten.

Beispiele für fehlerhafte Leistungsbeschreibungen

Unklare oder zu vage Formulierungen

❌ „Die Fassade soll gut gedämmt sein.“

✅ „Die Fassadendämmung erfolgt mit Mineralwolle WLG 035, 16 cm gemäß GEG 2023.“

Fehlende Mengenvorgaben

❌ „Es sind Fenster einzubauen.“

✅ „Es sind 20 Fenster mit den Maßen 1,20 m x 1,50 m, Uw ≤ 1,1 W/(m²K), Rahmen aus Kunststoff zu liefern und einzubauen.“

Bevorzugung eines Herstellers (verboten nach VOB/A)

❌ „Es ist eine Viessmann-Wärmepumpe einzubauen.“

✅ „Es ist eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit mindestens 10 kW Heizleistung gemäß DIN EN 14511 einzubauen.“

Herausforderungen und Risiken bei der Leistungsbeschreibung

  • Nachträge durch unklare Formulierungen – fehlende Details können zu Mehrkosten führen.
  • Fehlende Einheitlichkeit – verschiedene Bieter interpretieren die Anforderungen unterschiedlich.
  • Falsche Mengenangaben – zu geringe oder zu hohe Mengen beeinflussen die Kalkulation.
  • Rechtliche Angreifbarkeit – Verstöße gegen das Vergaberecht führen zu Nachprüfungsverfahren.

Praxis-Tipps für eine gute Leistungsbeschreibung

  • Klar und präzise formulieren – Keine Interpretationsspielräume lassen.
  • Normen und Vorschriften angeben – DIN, VDE, GEG-Standards berücksichtigen.
  • Alle relevanten Mengen erfassen – Bezug auf Mengenberechnungen nach DIN 276.
  • Produktneutral formulieren – Falls bestimmte Hersteller gewünscht sind, „gleichwertige Produkte“ zulassen.
  • Schnittstellen zwischen Gewerken klären – Vermeidung von „Grauzonen“ bei Zuständigkeiten.

Fazit zur Leistungsbeschreibung

  • Die Leistungsbeschreibung ist das Herzstück jedes Bau- oder Liefervertrags und bestimmt den gesamten Vergabeprozess.
  • Sie muss eindeutig, transparent und vollständig sein, um spätere Unklarheiten oder Nachträge zu vermeiden.
  • In öffentlichen Vergabeverfahren muss sie produktneutral und vergaberechtlich korrekt formuliert sein.
  • Ein gutes Leistungsverzeichnis minimiert Baukostenrisiken, gewährleistet Qualität und sorgt für einen reibungslosen Bauablauf.

Tipp für die Praxis: Eine sorgfältige und detaillierte Leistungsbeschreibung schützt sowohl den Auftraggeber als auch den Auftragnehmer und verhindert spätere Streitigkeiten!

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