Skip to content

Modernisierung – Werterhalt und Verbesserung von Bauwerken

Der Begriff Modernisierung bezeichnet bauliche Maßnahmen, die dazu dienen, ein Gebäude oder eine bauliche Anlage auf einen zeitgemäßen technischen, energetischen oder funktionalen Standard zu bringen. Anders als eine einfache Instandhaltung oder Sanierung geht die Modernisierung darüber hinaus und verbessert das Gebäude hinsichtlich Wohnqualität, Energieeffizienz oder technischer Ausstattung. In der HOAI (siehe § 2 Abs. 6 HOAI) werden Modernisierungen wie folgt definiert: „Modernisierungen sind bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes eines Objekts“.

Modernisierungen sind sowohl im privaten Wohnungsbau als auch im gewerblichen Bauwesen sowie bei öffentlichen Gebäuden von großer Bedeutung.

Arten der Modernisierung

Es gibt verschiedene Arten der Modernisierung, die je nach Zielsetzung unterschieden werden:

1. Energetische Modernisierung

  • Verbesserung der Wärmedämmung (Fassaden, Dach, Fenster).
  • Austausch von Heizsystemen gegen energieeffiziente Alternativen.
  • Installation von Photovoltaikanlagen oder Solarthermie.
  • Optimierung der Gebäudeautomation zur Energieeinsparung.

2. Technische Modernisierung

  • Erneuerung der Elektroinstallation und Netzwerktechnik.
  • Nachrüstung von Smart-Home-Technologien.
  • Verbesserung der Lüftungs- und Klimasysteme.
  • Umstellung auf moderne Beleuchtungssysteme (z. B. LED-Technik).

3. Barrierefreie Modernisierung

  • Einbau von Aufzügen oder Treppenliften.
  • Absenkung von Türschwellen und Verbreiterung von Durchgängen.
  • Anpassung von Sanitärräumen für rollstuhlgerechte Nutzung.

4. Ästhetische und funktionale Modernisierung

  • Erneuerung von Bodenbelägen, Wandverkleidungen oder Decken.
  • Neugestaltung von Wohn- oder Gewerberäumen nach modernen Anforderungen.
  • Anpassung der Raumaufteilung für zeitgemäße Nutzungskonzepte.

5. Modernisierung von Außenanlagen

  • Begrünung von Fassaden und Dachflächen.
  • Neugestaltung von Freiflächen, Terrassen und Zufahrten.
  • Umgestaltung von Verkehrsflächen für nachhaltige Mobilitätskonzepte.

Rechtliche Aspekte der Modernisierung

Modernisierung im Mietrecht

Modernisierungsmaßnahmen in Mietobjekten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 555b ff. geregelt. Vermieter dürfen unter bestimmten Bedingungen Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen, wenn:

  • eine nachhaltige Energieeinsparung erreicht wird,
  • der Gebrauchswert der Wohnung verbessert wird,
  • das Gebäude an neue gesetzliche Anforderungen angepasst wird.

Der Mieter muss über eine Modernisierung mindestens drei Monate im Voraus schriftlich informiert werden. Eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung ist möglich, wenn sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Baugenehmigungspflicht

Ob eine Modernisierung baugenehmigungspflichtig ist, hängt vom Umfang der Maßnahmen ab. In der Regel gilt:

  • Genehmigungsfrei: Austausch von Fenstern, Dämmung der Fassade, Erneuerung von Bodenbelägen.
  • Genehmigungspflichtig: Änderungen an tragenden Bauteilen, Fassadengestaltung in denkmalgeschützten Gebäuden, Aufstockungen oder größere Umbauten.

Energetische Anforderungen nach GEG

Modernisierungen im Bereich der Energieeffizienz müssen den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen. Dazu gehören Anforderungen an:

  • Dämmung der Außenhülle,
  • Mindeststandards für Heizungsanlagen,
  • Nutzung erneuerbarer Energien.

Unterschied zwischen Modernisierung, Sanierung und Instandhaltung

  • Modernisierung: Verbesserung des Gebäudes durch technische, energetische oder gestalterische Maßnahmen.
  • Sanierung: Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands eines Gebäudes, oft aufgrund von Schäden.
  • Instandhaltung: Laufende Pflege und Wartung, um den Bestand eines Gebäudes zu erhalten.

Beispiel:

  • Austausch einer alten Heizung gegen eine neue Gasheizung = Sanierung.
  • Umstellung der Heizung auf Wärmepumpe und Solartechnik = Modernisierung.
  • Jährliche Wartung der Heizung = Instandhaltung.

Fördermöglichkeiten für Modernisierungsmaßnahmen

Es gibt zahlreiche staatliche Förderprogramme für Modernisierungen, insbesondere für energetische Maßnahmen. Wichtige Förderprogramme sind:

1. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

  • Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für energetische Sanierungen.
  • Förderung für barrierefreie Umbauten.

2. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

  • Zuschüsse für erneuerbare Energien (z. B. Wärmepumpen, Solarthermie).

3. Steuerliche Förderung

  • Teilweise Absetzbarkeit von Modernisierungskosten in der Steuererklärung.
  • Vor der Modernisierung sollten Fördermöglichkeiten geprüft werden, da einige Programme nur vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden können.

Praxisbeispiel einer Modernisierung

Ein Wohngebäude aus den 1980er-Jahren soll modernisiert werden:

1. Energetische Maßnahmen:

  • Austausch der alten Fenster gegen Dreifachverglasung.
  • Fassadendämmung mit modernen Materialien.
  • Installation einer Photovoltaikanlage.

2. Technische Maßnahmen:

  • Umstellung von Gasheizung auf Wärmepumpe.
  • Installation eines Smart-Home-Systems.

3. Barrierefreie Anpassung:

  • Einbau eines Aufzugs für barrierefreien Zugang.

4. Finanzierung:

  • Nutzung von KfW-Fördermitteln und steuerlicher Abschreibung.

Ergebnis: Wertsteigerung des Gebäudes, Reduktion der Energiekosten, nachhaltige Nutzung.

Fazit zum Thema Modernisierung

Modernisierung ist eine zentrale Maßnahme zur Verbesserung der technischen, energetischen und gestalterischen Qualität von Gebäuden. Sie unterscheidet sich von Sanierung und Instandhaltung, da sie eine deutliche Verbesserung und Anpassung an moderne Standards bewirkt. Neben baurechtlichen Aspekten sind Förderprogramme, Mietrecht und gesetzliche Vorgaben entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung. Eine gut geplante Modernisierung kann den Wert einer Immobilie erheblich steigern und langfristige Einsparungen ermöglichen. 

Login

zu Ihrem persönlichen HOAI.de Profil. Hier können Sie sich einloggen, wenn
Sie bereits registrierte(r) Nutzer(in) von HOAI.de sind.

Sind Sie neu hier?