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Anwendbarkeit HOAI bei Aufdach-PV-Anlage

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 TP
(@tpib-joedicke-hm-de)
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Beigetreten: Vor 8 Stunden
Beiträge: 1
Themenstarter  

Hallo HOAI-Experten,

wir sind ein kleines Ingenieurbüro für Elektrotechnik und arbeiten demnach hauptsächlich in den Anlagengruppen 4 und 5 der HOAI.

Neulich gab es eine kleine "Diskussion" innerhalb der Geschäftsführung, als ich ein Honorarangebot erstellt habe. Der Architekt hatte in seiner Kostenschätzung die PV-Anlage separat ausgewiesen und ich habe die ausgewiesenen Kosten für die PV-Anlage für die Honorarermittlung kurzerhand zur KG 440 addiert und das Honorar daraufhin berechnet.

Mein Kollege sagte mir das wäre falsch, denn die HOAI wäre nicht auf PV-Anlagen anwendbar. Hintergrund war die Aussage eines öffentlichen Auftraggebers, der vor kurzem ein Honorar auf Stundenbasis für die Planung einer PV-Anlage von uns verlangt hat. Besagter Auftraggeber wäre intern im Amt zu der Erkenntnis gekommen, dass die Grundleistungen gemäß Anlage 15 HOAI nicht die für PV-Anlagen erforderlichen Planungsleistungen enthalten und deshalb nicht nach HOAI vergütet werden können.

Ich bin der Auffassung, dass die PV-Anlage von der HOAI abgedeckt ist, denn sie ist in der Kostengruppe 442 nach DIN 276 zu verorten und demnach in der Anlagengruppe 4 enthalten. Ferner sehe ich die in Anlage 15 genanten Grundleistungen auch auf PV-Anlagen anwendbar.

 

Wie ist Ihre Meinung dazu?

 

Mit freundlichen Grüßen aus dem Norden


   
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