bundesweite Erstellung von Sachwert-, Ertragswert- und Verkehrswertgutachten (i.S.d.§194 Baugesetzbuch) für:
* Ein-oder Mehrfamilienhäuser
* Doppel-oder Reihenhäuser
* Eigentumswohnungen
* Gewerbeimmobilien
* Grundstücken
Die Notwendigkeit einen Wert für eine Immobilie zu ermitteln ist vielfältig. z. B.: Kauf und Verkauf, Umfinanzierung, Beleihung durch eine Bank, Abschluss einer Gebäudeversicherung, Scheidung und Vermögensteilung, Erbe, Besteuerung durch das Finanzamt usw.. In vielen Fällen ist es Aufgabe des Sachverständigen/Gutachters, den Verkehrswert zu ermitteln und die Wertermittlung in einem Gutachten nachvollziebar darzustellen.
Die Gutachten werden von allen Behörden (Versicherungen, Banken, Finanzamt usw.) anerkannt.
Ich bin für Sie bundesweit tätig.