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Ergebnisse sind ohne Gewähr. Online-Version 2.0 (c) 2002-2009 HHH GbR - WWW.HOAI.DE

Praktikerseminar_HOAI
"Planer und deren Auftraggeber im Spannungsfeld zwischen neuer HOAI 2009 und Vertragsfreiheit"

Schwerpunkt des Seminars ist die Vermittlung von Struktur und wesentlichen Inhalten der neuen HOAI 2009 im Vergleich zur alten Rechtslage. Weiterhin hat das Seminar die Vermittlung der rechtlichen Grundlagen im Spannungsfeld zwischen Vertragsrecht und Preisrecht zum Ziel und soll praxisnahe Lösungen bei der Gestaltung und Abwicklung von Architekten– und Ingenieurverträgen aufzeigen. Das Seminar richtet sich insbesondere an Architekten, Ingenieure, Bauherren/Bauherrenvertreter, Projektsteuerer und Investoren.

  • Frankfurt im Steigenberger Airport Hotel am 14.01.2010

  • Hamburg im Steigenberger Hotel Hamburg am 25.01.2010

  • Stuttgart im Steigenberger Graf Zeppelin am 04.02.2010

  • Berlin im Crowne Plaza Berlin City Centre am 25.02.2010

  • Düsseldorf im Steigenberger Parkhotel am 04.03.2010

  • Frankfurt im Steigenberger Airport Hotel am 18.03.2010

    Hier erhalten Sie den Flyer zum Praktikerseminar HOAI 2009 im PDF Format




  • HOAI Fassung:



    Honorarzone:

    Honorarsatz:

    Anrechenbare Kosten bestimmen: ein/aus
    Anrechenbare Kosten:
    § 10 Grundlagen des Honorars
    (4) Anrechenbar sind für Grundleistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten die Kosten für Installationen, zentrale Betriebstechnik und betriebliche Einbauten (DIN 276, Kostengruppen 3.2 bis 3.4 und 3.5.2 bis 3.5.4), die der Auftragnehmer fachlich nicht plant und deren Ausführung er fachlich auch nicht überwacht,

    1. vollständig bis zu 25 v.H. der sonstigen anrechenbaren Kosten
    2. zur Hälfte mit dem 25 v.H. der sonstigen anrechenbaren Kosten übersteigenden Betrag.

    Plant der Auftragnehmer die in Satz 1 genannten Gegenstände fachlich und/oder überwacht er fachlich deren Ausführung, so kann für diese Leistungen ein Honorar neben dem Honorar nach Satz 1 vereinbart werden.

    1.4 Herrichten
    2.2 Nichtöffentliche Erschließung
    3.1 Baukonstruktionen
    3.2 Installationen
    3.3 Zentrale Betriebstechnik
    3.4 Betriebliche Einbauten
    3.5.1 Besondere Baukonstruktionen
    3.5.2 Besondere Installationen
    3.5.3 Besondere zentrale Betriebstechnik
    3.5.4 Besondere betriebliche Einbauten
    3.5.5 Kunstwerke, künstlerisch gestaltete Bauteile
    4 Gerät
    5.3 Abwasser- und Versorgungsanlagen
    5.4 Wirtschaftsgegenstände
    5.5 Kunstwerke und künstlerisch gestaltete Bauteile
    5.7 Verkehrsanlagen
    Anrechenbare vorhandene Bausubstanz, gem. § 10 Abs. 3a HOAI

    Anrechenbare Kosten:
    Zuschlag: %
    Zeithonorar:
    Besondere Leistungen:
    Zusätzliche Leistungen:
    Nebenkosten: %
    Mehrwertsteuer: %


    Leistungsphasen:
    1. Grundlagenermittlung %
    2. Vorplanung %
    3. Entwurfsplanung %
    4. Genehmigungsplanung %
    5. Ausführungsplanung %
    6. Vorbereitung der Vergabe %
    7. Mitwirkung bei der Vergabe %
    8. Objektüberwachung %
    9. Objektbetreuung und Dokumentation %




     
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