An
dieser Stelle möchten
wir Ihnen Beiträge
zu ausgewählten rechtlichen
Themen im Zusammenhang
mit dem Architekten- und
Ingenieurhononrar vorstellen.
Die Seiten werden ständig
erweitert und aktualisiert.
Kein deliktischer Anspruch bei Schäden am Bauwerk aus § 823 Abs. 1 BGB, wenn
sich der Schaden mit dem Mangelunwert der vertraglichen Leistung deckt;
Hemmung der Verjährung bei Prüfung eines Mangels durch die Haftpflichtversicherung