HOAI 2027: Das Honorargutachten im Orientierungsrechner – was die Novelle für Ihr Honorar bedeuten würde
Seit 2013 sind die Honorartafeln der HOAI unverändert. Die HOAI 2021 hat zwar das EuGH-Urteil umgesetzt und aus Mindestsätzen Basishonorarsätze gemacht, an den Zahlen selbst aber nichts geändert. Dass die Tafelwerte die Kostenentwicklung seit damals nicht mehr abbilden, bestreitet inzwischen niemand mehr. Mit dem Honorargutachten, das das Bundeswirtschaftsministerium im März 2025 veröffentlicht hat, liegt dafür nun auch der amtliche Beleg vor.
Die Vorschläge der Gutachter sind deutlich: Bei gleichen anrechenbaren Kosten sollen die Honorare für Gebäude in der Honorarzone III um rund ein Drittel bis knapp die Hälfte steigen, bei der Technischen Ausrüstung um mehr als 40 Prozent, bei Tragwerksplanung und Freianlagen um ein Viertel bis 40 Prozent. Dazu kommen angehobene Tafelgrenzen, leicht verschobene Leistungsphasen zugunsten der frühen Phasen und feste Abminderungsfaktoren für den Umbau. Ob und in welcher Höhe das Verordnung wird, ist offen. Nach dem aktuellen Zeitplan soll der Verordnungsentwurf im Herbst 2026 vorliegen, der Bundesrat im ersten Quartal 2027 entscheiden. Die Branche spricht deshalb von der HOAI 2027.
Was das heute für die Praxis heißt
Bis zum Inkrafttreten gilt die HOAI 2021 mit den Werten von 2013. Das Gutachten ist aber schon jetzt ein belastbares Argument bei der freien Honorarvereinbarung nach § 7 HOAI, und zwar für beide Seiten: Wer als Auftragnehmer ein Honorar oberhalb des Basishonorarsatzes begründen muss, hat mit dem Gutachten eine amtliche Quelle. Wer als Auftraggeber fair verhandeln will, hat eine Orientierung, die nicht aus dem eigenen Lager kommt.
Der Orientierungsrechner zur HOAI 2027
Damit Sie die Zahlen nicht aus einem 600-seitigen Gutachten heraussuchen müssen, haben wir auf HOAI.de eine eigene Seite zur HOAI 2027 eingerichtet. Kernstück ist der Orientierungsrechner: Leistungsbild, anrechenbare Kosten, Honorarzone und Leistungsphasen eingeben, und der Rechner zeigt das Honorar nach HOAI 2021 und nach den Tafelwerten des Gutachtens nebeneinander, mit der Differenz in Euro und Prozent und den verschobenen Prozentsätzen der Leistungsphasen. Der Rechner ist bewusst vom HOAI-Online-Rechner getrennt. Er rechnet nicht nach geltendem Recht, sondern zeigt, was käme, wenn der Verordnungsgeber dem Gutachten folgt.
Auf der Seite finden Sie außerdem den Stand des Verfahrens, einen Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen, meine Einschätzung dazu und die Downloads zu den beiden Gutachten. Die Seite wird laufend aktualisiert, der nächste Fixpunkt ist die AHO-Herbsttagung am 24. November 2026.
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