HOAI-Forum
Haftbarkeit bei Entwässerungsanträgen
Sehr geehrte Foren-Teilnehmende,
Ich bin derzeit am überlegen, nebenberuflich im kleineren Umfang Entwässerungsanträge zu bearbeiten, die Bauherren im Rahmen von Bauanträgen vorlegen müssen.
Aus meiner Sicht handelt es sich bei Entwässerungsanträgen um Konzepte zur Entwässerung, die auf Grundlage von Randbedingungen und punktuellen Bodenuntersuchungen (für mögliche Versickerungsanlagen) angefertigt werden.
Inwiefern kann meine Leistung haftbar gemacht werden, wenn aufgrund anderer Erkenntnisse im Rahmen des Baues das von mir vorgesehene Konzept nicht den gewünschten Erfolg bringt.
M.E. nach muss in der weiteren Planung zur Entwässerung eine Ausführungsplanung auf der Grundlage der Genehmigung erstellt werden (Ausführungsplanungen würden nicht von mir durchgeführt werden).
Würden Sie im vorliegenden Fall eine Berufshaftpflichtversicherung empfehlen?
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldungen.
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