§ 647a Sicherungshypothek des Inhabers einer Schiffswerft
- 2018
Satznummern sind maschinell gezählt.
Architekten- und Ingenieurvertrag im BGB: Die §§ 650p ff. BGB im HOAI-Videolehrgang
§ 647a BGB · Quelle: HOAI.de, https://www.hoai.de/gesetze-recht/bgb/bgb-ab-2018/647a/ · abgerufen am
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