§ 650a Bauvertrag
- 2018
Satznummern sind maschinell gezählt.
Architekten- und Ingenieurvertrag im BGB: Die §§ 650p ff. BGB im HOAI-Videolehrgang
§ 650a BGB · Quelle: HOAI.de, https://www.hoai.de/gesetze-recht/bgb/bgb-ab-2018/650a/ · abgerufen am
Rechtsprechung zu § 650a BGB
- BGH, Urteil vom 16.03.2023 – VII ZR 94/22Um einen Vertrag mit einem Verbraucher, durch den der Unternehmer zum Bau eines neuen Gebäudes verpflichtet wird (Verbraucherbauvertrag im Sinne von § 650i Abs. 1 Fall 1 BGB), handelt es sich nicht, wenn sich der Unternehmer nur zur Herstellung eines …
Rund um § 650a BGB
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