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§ 650g Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme; Schlussrechnung

BGB ab 2018 · gilt für Verträge ab 01.01.2018
  1. 2018

Architekten- und Ingenieurvertrag im BGB: Die §§ 650p ff. BGB im HOAI-Videolehrgang

§ 650g BGB · Quelle: HOAI.de, https://www.hoai.de/gesetze-recht/bgb/bgb-ab-2018/650g/ · abgerufen am

Rechtsprechung zu § 650g BGB

  • OLG Köln, Urteil vom 10.04.2024 – 11 U 215/22 Urteils-SnackDie gegenüber einem Verbraucher bestehende Belehrungspflicht des § 7 Abs. 2 HOAI auf die Möglichkeit der Vereinbarung eines über oder unter dem Basishonorarsatz liegenden Honorars gilt auch bei Vereinbarung eines Zeithonorars oder Pauschalhonorars. 2. …

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