§ 650g Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme; Schlussrechnung
- 2018
Satznummern sind maschinell gezählt.
Architekten- und Ingenieurvertrag im BGB: Die §§ 650p ff. BGB im HOAI-Videolehrgang
§ 650g BGB · Quelle: HOAI.de, https://www.hoai.de/gesetze-recht/bgb/bgb-ab-2018/650g/ · abgerufen am
Rechtsprechung zu § 650g BGB
- OLG Köln, Urteil vom 10.04.2024 – 11 U 215/22 Urteils-SnackDie gegenüber einem Verbraucher bestehende Belehrungspflicht des § 7 Abs. 2 HOAI auf die Möglichkeit der Vereinbarung eines über oder unter dem Basishonorarsatz liegenden Honorars gilt auch bei Vereinbarung eines Zeithonorars oder Pauschalhonorars. 2. …
Rund um § 650g BGB
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