In welchen Fällen kann also ein Sachverständiger für Grundstücksbewertung helfen –
z.B. wenn der (Verkehrs)Wert einer Immobilie oder eines Rechts an einem Grundstück festgestellt werden soll,
vor einer Kauf – oder Verkaufsentscheidung,
bei Erbauseinandersetzung (Pflichtteilsbestimmung),
Scheidungen,
Enteignungen,
Beleihungsabsichten,
zur Vermögensübersicht,
steuerlichen Festsetzung,
wenn ein bereits vorhandenes Gutachten durch einen zweiten Sachverständigen überprüft oder aktualisiert werden soll oder
eine unabhängige fachliche Beratung, Stellungnahme oder Information benötigt wird.
Gutachterdirekt.de steht für kompetente, unabhängige und schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens.
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Telefon: 3039105952
Fax: 3039105954
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