“Dem Tüchtigen hilft das Glück !” (altes römisches Sprichwort)
Das von mir betreute Bau- und Architektenrecht behandelt Probleme beim Hausbau selbst, wie etwa Fehler von Handwerkern und Architekten, oder deren Werklohn-, bzw. Honorarforderungen. Aber auch schon vor Baubeginn ergeben sich zu zahlreichen Themen Rechtsfragen, wie etwa zum Immobilienkaufvertrag, Bauträgerverträgen, zu öffentlichen Baugenehmigungen oder dem Recht der Immobilienmakler.
Mit großer Leidenschaft vertrete ich Mandanten “rund um die Immobile”, also sowohl private Häuslebauer, als auch gewerbliche Bauträger, Architekten, Immobilienmakler und sämtliche Handwerksfirmen im Baugeschäft. Hier gilt es beispielsweise unbezahlte Rechnungen einzutreiben, die Behebung von Baumängeln, oder die Prüfung von Grundstückskauf- oder Architektenverträgen zu begleiten. In vielen Fällen begleite ich das Bauvorhaben in baurechtlicher Sicht von der Projektierung oder dem Grundstückskauf an bis zur Fertigstellung und Abnahme.
Oftmals setze ich für Hausverwaltungen, oder auch direkt für Wohnungseigentumsgemeinschaften Forderungen zur Behebung von Baumängeln durch. Bzw leite ich Beweisverfahren zur sachverständigen Feststellung des Kostenaufwands solcher Mangelbeseitigungsmassnahmen ein, oder erhebe Klagen auf Kostenvorschuss, bzw. Schadenersatz.
Spezialisiert habe ich mich ferner auf dem Gebiet des Bauträgerrechts. Ich vertrete selbst fortlaufend mehr als zwei Dutzend Bauträgerfirmen in allen Belangen, von der Projektierung, Baubegleitung bis zur Fertigstellung der Bauvorhaben, bin aber auch auf Seiten der Käufer vom Bauträger beratend tätig.




