Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 04.07.2019 festgestellt, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen Europarecht verstoßen. Deshalb musste die Bundesrepublik Deutschland diesen Verstoß der HOAI gegen Europarecht innerhalb eines angemessenen Zeitraums beseitigen. Hierzu wurde die HOAI geändert.
Am 06.11.2020 hat der Bundesrat der neuen HOAI 2021 zugestimmt, die im Bundesgesetzblatt vom 7. Dezember 2020 veröffentlicht wurde. Damit gilt die HOAI 2021 für alle ab dem 01.01.2021 abgeschlossenen Verträge.
In unserem Webinar Nr. 3 erläutern wir alle Neuigkeiten zur HOAI 2021 im Überblick!
Dauer: ca. 25 Minuten