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VOB

Unsere VOB-Seminare

HOAI.de veranstaltet seit über 15 Jahren Seminare zu verschiedenen Themen im privaten Baurecht, im Vergaberecht und im Architekten- und Ingenieurrecht.  Hierzu gehören von Anfang an auch Seminare zur VOB/B und zum Bauvertragsrecht. 

VOB Volltext

Hier finden Sie die aktuelle Fassung der VOB/B von 2016.

VOB/B – Zentrale Themen im Überblick

§ 12 VOB/B regelt die Abnahme. Wenn eine Partei dies verlangt, hat die Abnahme förmlich zu erfolgen und es ist ein Abnahmeprotokoll zu erstellen. 

Zum Beitrag: VOB-Abnahme und Abnahmeprotokoll

Nach § 6 Abs. 1 VOB/B hat ein Auftragnehmer, der sich in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert sieht, dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Zum Beitrag: Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B

Die Gewährleistungsfrist (Verjährungsfrist für Mängelansprüche) ist in § 13 VOB/B abweichend zu der entsprechenden Regelung im BGB (§ 634a BGB) geregelt.

Zum Beitrag: Gewährleistungsfrist nach VOB/B

Mängelanzeigen sind vor und nach der Abnahme wichtig, folgen aber unterschiedlichen Regeln (§ 4 Abs. 7 und § 13 Abs. 5 VOB/B).

Zum Beitrag: Mängelanzeige im VOB-Vertrag

Sicherheitsleistungen sind in § 17 VOB/B geregelt.

Zum Beitrag: Sicherheitseinbehalt nach § 17 VOB/B

§ 14 VOB/B verlangt eine prüfbare Abrechnung. Wann die Schlusszahlung fällig wird und wie Sie Nachforderungen nach der Schlusszahlung sichern, regelt § 16 Abs. 3 VOB/B.

Zum Beitrag: Schlussrechnung nach VOB/B

Ändert der Auftraggeber die Leistung oder fordert er zusätzliche Arbeiten, kann der Auftragnehmer nach § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B eine Mehrvergütung verlangen. Für zusätzliche Leistungen muss er den Anspruch vorher ankündigen.

Zum Beitrag: Nachtrag im VOB-Vertrag

Wissenswertes rund um die Vergabe- & Vertragsordnung für Bauleistungen

Die VOB hat mit ihren drei Teilen (VOB/A, VOB/B und VOB/C) eine ganz erhebliche Bedeutung in der baurechtlichen Praxis. Durch das neue Bauvertragsrecht im BGB haben sich zahlreiche neue Fragestellungen ergeben, die im Laufe der nächsten Jahre erst noch durch die Rechtsprechung beantwortet werden müssen. 

Unser aktuelles VOB Seminar hat die Vermittlung der wesentlichen rechtlichen Grundlagen für den Abschluss und die Abwicklung von Bauverträgen zum Ziel. Die Teilnehmer werden anhand zahlreicher Beispiele aus der Beratungspraxis mit den aktuellen Herausforderungen des Bauvertragsrechts und der aktuellen Rechtsprechung vertraut gemacht.

In unserem aktuellen VOB Seminar werden folgende Schwerpunktthemen behandelt:

Abschluss des Bauvertrags
Wesentliche Rechtsquellen
Vereinbarungen am Bau
Bedeutung der Grundsätze zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B
Allgemeine Geschäftsbedingungen und unwirksame Bauvertragsklauseln
Nachträge nach VOB/B und BGB
Fallstricke in der Angebotsphase
Leistungsänderungen beim VOB-Bauvertrag (§§ 1, 2 VOB/B)
Zusätzliche Leistungen beim VOB-Bauvertrag (§§ 1, 2 VOB/B)
Bedeutung des gesetzlichen Bauvertragsrechts (§§ 650a ff. BGB)
Anordnungen des Auftraggebers (§ 650b BGB)
Vergütungsanpassung (§ 650c/d BGB)
Verhältnis der Vorschriften aus VOB/B und BGB
Umgang mit Bedenken
Rechtliche Grundlagen
Rechtsfolgen einer ordnungsgemäßen Bedenkenmitteilung
Fallstricke der Praxis
Vorgehen bei Baubehinderungen
Baubehindernde Umstände
Wichtiges zur Behinderungsanzeige
Rechtliche Wirkungen
Abnahme der Bauleistung
Durchführung der Abnahme
Rechtswirkungen
Vertragsändernde Vereinbarungen im Abnahmeprotokoll
Vorgehen bei Mängeln
Mängelrechte nach VOB/B und BGB
Unberechtigte Mangelanzeige
Mangelbeseitigung „kulanzhalber“
Abrechnung der Bauleistung
Prüfbarkeit der Schlussrechnung aus rechtlicher Sicht
Forderungsverlust durch Schlusszahlung 
Ausgewählte aktuelle Rechtsprechung
Vorstellung und Erläuterung von aktuellen obergerichtlichen Entscheidungen mit Bedeutung für die Praxis

Das Seminar richtet sich an Auftragnehmer von Bauleistungen, Bauunternehmer, Bauingenieure, Architekten, Auftraggeber, Investoren sowie Bau- und Projektleiter. Als Referent steht Ihnen der erfahrene Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Jörg Teller zur Verfügung, der über umfangreiche Erfahrung im privaten Baurecht verfügt, die er im Rahmen der Schulung den Teilnehmern vermittelt.