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Planung Straßenbeleuchtung Zuordnung

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 PBH
(@infoplanung-henschel-de)
New Member Customer
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 2
Themenstarter  

Hallo HOAI-Experten,

wozu wird die komplette Planung einer Straßenbeleuchtungsanlage gerechnet? HOAI §45 Verkehrsanlagen oder §56 Technische Ausrüstung?

In unserem Fall wird die Elektroplanung in gleichem Zuge mit dem Straßenbau (Anderes Planungsbüro) geplant.

Wenn beides möglich ist, worin bestehen die Unterschiede / Zuordnungsmerkmale?

Viele Grüße PBH



   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 23 Jahren
Beiträge: 352
 

Die Fachplanung von Beleuchtungsanlagen gehört zur Planung von Starkstromanlagen und damit zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 53 Abs. 2 Nr. 4 HOAI). Im Leistungsbild Verkehrsanlagen ist diese Technische Ausrüstung zu koordinieren und zu integrieren, so wie bei anderen Objektplanungen auch (siehe Lph. 2e,3a, 4a, 5a, 6c, 8a und 8e nach Anlage 13.1 zur HOAI). Die Kosten der Technischen Ausrüstung sind bei den Verkehrsanlagen nach § 46 Abs. 2 anrechenbar.


Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
 PBH
(@infoplanung-henschel-de)
New Member Customer
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 2
Themenstarter  

Sehr geehrter Herr Doell,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Der Auftraggeber beauftragt in unserem Fall einmal seperat den Straßenbau und einmal unser Büro für die Fachplanung Elektro. Wir hängen also nicht beim Straßenbau als Nachunternehmer dran, auch wenn beides im zugleich realisiert wird. Damit ist es für uns doch Technische Ausrüstung § 56 HOAI und nicht Verkehrsanlagen § 46 HoAI, oder?

Viele Grüße PBH



   
AntwortZitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 23 Jahren
Beiträge: 352
 

Natürlich.


Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
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