HOAI-Forum
Planung Straßenbeleuchtung Zuordnung
Hallo HOAI-Experten,
wozu wird die komplette Planung einer Straßenbeleuchtungsanlage gerechnet? HOAI §45 Verkehrsanlagen oder §56 Technische Ausrüstung?
In unserem Fall wird die Elektroplanung in gleichem Zuge mit dem Straßenbau (Anderes Planungsbüro) geplant.
Wenn beides möglich ist, worin bestehen die Unterschiede / Zuordnungsmerkmale?
Viele Grüße PBH
Die Fachplanung von Beleuchtungsanlagen gehört zur Planung von Starkstromanlagen und damit zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 53 Abs. 2 Nr. 4 HOAI). Im Leistungsbild Verkehrsanlagen ist diese Technische Ausrüstung zu koordinieren und zu integrieren, so wie bei anderen Objektplanungen auch (siehe Lph. 2e,3a, 4a, 5a, 6c, 8a und 8e nach Anlage 13.1 zur HOAI). Die Kosten der Technischen Ausrüstung sind bei den Verkehrsanlagen nach § 46 Abs. 2 anrechenbar.
Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de
Sehr geehrter Herr Doell,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Der Auftraggeber beauftragt in unserem Fall einmal seperat den Straßenbau und einmal unser Büro für die Fachplanung Elektro. Wir hängen also nicht beim Straßenbau als Nachunternehmer dran, auch wenn beides im zugleich realisiert wird. Damit ist es für uns doch Technische Ausrüstung § 56 HOAI und nicht Verkehrsanlagen § 46 HoAI, oder?
Viele Grüße PBH
Natürlich.
Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de
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