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Wärmeschutznachweis GEG nach AHO für ein Passivhaus

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 EEE
(@eee)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 2
Themenstarter  

Guten Tag,

ich bin Energieberater und neu hier im Forum. Vielen Dank vorab für die Antworten.

Die Kundenanfrage ist sehr dünn formuliert und lautet auf einen GEG-Nachweis für ein Passivhaus (-> LP 4) wobei die Dämmstärke noch zu dimensionieren wäre (-> LP 2-3). Ich möchte vor der Diskussion mit dem AG ein Gefühl für das Honorar bekommen und es nach AHO über alle LP mal berechnen.

Frage 1: ich habe Heft 23 mit der Honorartabelle. Kann man pauschal sagen, in welcher Honorarzone das Wohnhaus als Passivhaus einzustufen wäre?

Frage 2: was ist eine übliche Preisspanne für einen Wärmeschutznachweis? (pro m² ?)

Frage 3: wenn man schon explizit nur für diese Aufgabe in das Projekt geholt wird, dann ist es doch üblich, dass man die vollständigen Unterlagen aus der Entwurfsplanung bekommen. Oder ist mein Anspruch zu hoch? 🤔 

Danke und schönen Sonntag


   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 21 Jahren
Beiträge: 238
 

zu 1: die Honorarzone der Leistungen nach HAO-Heft 23 richtet gem. den dortigen Aussagen nach der Honorarzone, die auch für das Leistungsbild Gebäudeplanung nach der HOAI gilt. Pauschal kann man da nichts sagen, weil das sehr von Einzelheiten der Planungsrandbedingungen abhängt. Schauen Sie doch mal in Anlage 10.2 HOAI, ob Sie da den Gebäudetyp finden, um den es geht, oder fragen Sie den Auftraggeber bzw. den Gebäudeplaner, in welche Honorarzone das Gebäude eingeordnet wird.

zu 2: was das AHO-Heft für alle dort beschriebenen Grundleistungen vorsieht, sehen Sie in der Tabelle auf S. 13 (der 2. Auflage 2015, es gibt aber seit August 22 eine 3. Auflage, da kann das anders sein, die habe ich aber noch nicht). Honorar ist auch immer abhängig von den zu erbringenden Leistungen. Ihre Frage ist etwa so zu werten wie "Was ist eine übliche Preisspanne für ein Haus / eine Gebäudeplanung / ein Auto" usw.

zu 3. Das Grundprinzip der HOAI ist eigentlich, dass Leistungsphasen mit gleicher Nummerierung auch gleichzeitig erbracht werden. So auch im AHO-Heft 23, das eine Grundlagenermittlung, Mitwirkung bei der Vorplanung und Mitwirkung bei der Entwurfsplanung als erste 3 Leistungsphasen kennt. Wenn die Leistungen nach AHO-Heft 23 erst nach abgeschlossener Entwurfsplanung beginnen, können die Ergebnisse nicht gleich im Entwurf enthalten sein bzw. kann der Gebäudeplaner auch seine Koordinations- und Integrationspflichten bzgl. aller an der Planung Beteiligten nicht wahrnehmen. Für das Projekt besser wäre es also, Sie würden deutlich früher integriert - natürlich ohne dass dann eine Entwurfsplanung schon fertig vorliegt, an deren Erarbeitung müssten Sie erst einmal mitarbeiten.

Schauen Sie sich mal die Grundleistungen an, die in dem Heft beschrieben sind! Da geht es z.B. um Rechenmodelle in Lph. 2+3, deren Ergebnisse (Kennwerte) Sie dann in Lph. 4 brauchen usw. Ich glaube, dass Sie Lph. 4 nicht isoliert erbringen können, sondern auch Leistungen aus den vorigen Lph. benötigen. Welche genau, müssten Sie anhand der vorliegenden Planung und der konkreten Aufgabenstellung mit dem Auftraggeber erst mal klären. 

Merksatz:

Erst sprechen wir über Leistung, dann über Honorar!

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr von fdoell
Diese r Beitrag wurde geändert Vor 10 Monaten von fdoell

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
 EEE
(@eee)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 2
Themenstarter  

Vielen Dank für die ausführliche Antwort


   
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