Die PRS Strahlenschutz GmbH ist auf die rechtssichere Prüfung, Bewertung und Begutachtung strahlenschutzrelevanter Sachverhalte spezialisiert.
Als behördlich bestimmte Sachverständigenorganisation gemäß § 172 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) führt PRS unabhängige Prüfungen nach den Vorgaben der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL) durch.
Für Architekten, Ingenieure und Planungsbüros, die nach HOAI tätig sind, ist PRS ein kompetenter Partner bei der Planung, Genehmigung, Inbetriebnahme und dem sicheren Betrieb von Anlagen, in denen mit Strahlung umgegangen oder erzeugt wird.
Leistungen im Überblick
1. Abnahmeprüfungen
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Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Abnahmeprüfungen vor Inbetriebnahme oder nach Änderungen von
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Röntgeneinrichtungen
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Störstrahlern
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Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (z. B. Beschleuniger)
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Kontrolle der technischen und baulichen Strahlenschutzmaßnahmen
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Prüfung von Not-Aus-Einrichtungen, Sicherheitsketten und Abschirmungen
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Bewertung der Strahlenschutzorganisation (Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Dosisüberwachung)
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Erstellung eines rechtskonformen Prüfberichts für die Aufsichtsbehörde
2. Wiederkehrende Sachverständigenprüfungen
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Regelmäßige Prüfungen gemäß Strahlenschutzverordnung (mindestens alle fünf Jahre)
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Kontrolle der Betriebssicherheit und der organisatorischen Umsetzung des Strahlenschutzes
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Dosisleistungs- und Streustrahlungsmessungen im Betriebsumfeld
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Überprüfung der Aktualität aller Betriebsunterlagen und Genehmigungen
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Nachweis der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Qualitätssicherung
3. Dichtheitsprüfungen umschlossener radioaktiver Stoffe
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Durchführung von Lecktests nach BMUV-Richtlinie
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Überwachung der vorgeschriebenen Prüfintervalle (6–36 Monate je nach Anwendung)
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Dokumentation und Zertifizierung der Prüfergebnisse
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Beratung zu Maßnahmen bei Abweichungen oder Undichtigkeiten
4. Fachgutachten und Stellungnahmen
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Erstellung von Strahlenschutzgutachten für bauliche Planungen und Genehmigungsverfahren
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Berechnung und Bewertung der baulichen Abschirmung (Raumaufstellung, Wand- und Türabschirmung)
- Baubegleitung und Beratung aller Gewerke bei Planung und Ausführung.
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Dosisabschätzungen für Personal und Nachbarbereiche
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Beratung bei Umrüstungen, Modernisierungen oder Standortverlagerungen
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Fachliche Unterstützung für Planer:innen und Bauherren im Rahmen von HOAI-Leistungsphasen 1–8
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z. B. bei der Objektplanung (Teil 3 HOAI) oder Technischen Ausrüstung (Teil 4 HOAI)
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5. Begleitung von Anzeige- und Genehmigungsverfahren
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Unterstützung bei Antrags- und Anzeigeunterlagen gemäß Strahlenschutzgesetz
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Prüfung von Genehmigungsvoraussetzungen nach §§ 12 ff. StrlSchG
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Beratung im Kontakt mit zuständigen Behörden und Landesämtern
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Erstellung von Prüfdokumentationen und Nachweisen für Abnahmeverfahren
6. Beratung, Schulung und Qualitätssicherung
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Aufbau und Organisation des betrieblichen Strahlenschutzes (SSV, SSB, Unterweisungen)
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Beratung zu Dosisüberwachung, Personenschutz und Notfallmanagement
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Schulung von Strahlenschutzbeauftragten und Personal
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Unterstützung bei der Vorbereitung von Behördenaudits und Überprüfungen
Nutzen für Planer und Ingenieure
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Planungssicherheit:
Frühzeitige Integration der Strahlenschutzanforderungen in die HOAI-Leistungsphasen vermeidet teure Planungsänderungen und Genehmigungsrisiken. -
Rechtssicherheit:
PRS erstellt behördlich anerkannte Prüfberichte und Gutachten, die als Nachweis für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Rahmen der Planungs- und Ausführungsdokumentation dienen. -
Schnittstelle Bau–Strahlenschutz:
Unterstützung bei der Abstimmung zwischen baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen – insbesondere in den HOAI-Teilen-
Teil 3 (Objektplanung)
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Teil 4 (Technische Ausrüstung)
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Teil 5 (Freianlagen und raumbildende Ausbauten)
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Prozessintegration:
Koordination der Prüfungen und Dokumentationen im laufenden Bau- oder Betriebsprozess – für reibungslose Übergaben und termingerechte Inbetriebnahmen.