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Vergabeterminplan

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(@mitglied)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 13 Jahren
Beiträge: 46
Themenstarter  

Werte Forumsteilnehmer,

ist bei der Kündigung und Neuausschreibung einer Baufirma die Überarbeitung des Vergabeterminplans eine gemäß § 10 Abs. 2 HOAI zu wiederholende und somit extra zu honorierende Grundleistung?

Ihr Mitglied


   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 284
 

Im Prinzip ja, allerdings dürfte das kaum 15 Minuten in Anspruch nehmen (die Vorgänge der 1. Ausschreibung werden kopiert, auf einen neuen Anfangstermin gesetzt und ggf. im Detail etwas angepasst) – das kaufmännische Drumherum bis zur Abrechnung wäre hier wohl teurer als der Aufwand selbst.

Die Änderungen in den Ausführungsterminplänen der Lph. 5+8 dürften da weitaus aufwendiger werden, wenn die Arbeiten des neuen Unternehmers in die bereits beauftragten Leistungen eingetaktet werden müssen.

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
(@mitglied)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 13 Jahren
Beiträge: 46
Themenstarter  

Vielen Dank Herr Doell, das hilft mir.


   
AntwortZitat
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