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Bauzeitverlängerung

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(@anjela)
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Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 5
Themenstarter  

Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

in der Hoffnung, dass dieses Thema noch nicht dran war und mir ggf. Jemand weiter helfen kann. 

wir haben einen Vertrag mit einem öffentlichen AG abgeschlossen in dem auf Grund von Förderbedingungen die Bauzeit explizite auf Fertigstellung 2021 bezeichnet wurde. 

der Auftraggeber hat nach Vertragsschluss mit dem Ingenieur eine ‚Weiterförderung‘ beantragt. Die Baumaßnahme war zu dem Zeitpunkt noch nicht ausgeschrieben. Auf Grund der gewährten Verlängerung ließ der AG von Mitte 2021-2025 Bauen. Zeitgleich wurde die Baufirma ab 2022 mit weiteren Aufträgen betraut - Mitverlegung von Kabeln- , jedoch ohne Beauftragung des Ingenieurs. Trotzdem hat diese Zusatzbesuftragung dazu geführt, dass die Bauzeit länger dauerte. 

Eine Gegenüberstellung der Kosten für 1 Jahr Überwachung zu 4 Jahren Überwachung wurde durch fahrtenbücher nachgewiesen. 

der AG weigert sich dies überhaupt anzuerkennen - läuft dies nur über Klage nach 313 BGB? 

vielen Dank für die Hilfe 

 

Anjela Graf 



   
Zitat
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