Skip to content

HOAI-Forum

Benachrichtigungen
Alles löschen

Berechnung der anrechenbaren Kosten

2 Beiträge
2 Benutzer
0 Reactions
19 Ansichten
 Lutz
(@lutz)
New Member
Beigetreten: Vor 6 Jahren
Beiträge: 1
Themenstarter  

Hallo zusammen,

ich muss irgendwo einen Denkfehler haben. Bitte helft mir.

Gegeben: §34 Gebäude, HOAI 2021

KG300: 2.871.975,63 €

KG400: 1.015.192,44 €

Wie hoch sind die anrechenbaren Kosten? Gehe ich nach der HOAI komme ich auf:

KG300: voll anrechenbar (2.871.975,63)

KG400: bis 25% voll anrechenbar (253.798,11), der übersteigende Betrag (1.015.192,44-253.798,11=761.394,33) zu 50% anrechenbar (380.697,17)

Summe: 2.871.975,63+253.798,11+380.697,17 = 3.506.470,91 €

Nutze ich den HOAI-Rechner werden dort aber 3.738.568,80 € als anrechenbare Kosten ausgegeben.

Was stimmt und wo liegt der Fehler?

 

Danke! Lutz


   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 23 Jahren
Beiträge: 334
 

§ 33 (2) sagt, dass die Kosten der technischen Anlagen bis zu 25% der sonstigen anrechenbaren Kosten voll und darüber hinaus hälftig anrechenbar sind.

Die sonstigen anrechenbaren Kosten sind die Kosten der Baukonstruktion einschl. mitverarbeiteter Bausubstanz und alle bedingt anrechenbaren Kosten nach § 33 (3).

In Ihrem Fall sind also die Kosten technischer Anlagen bis zu 25% der Kosten der Baukonstruktion, also bis zu 25% von 2.871.975,63 = 717.993,91 € voll anrechenbar und darüber, also mit 1.015.192,44 - 717.993,91 = 297.198,53 hälftig, also nur mit 50% von 297.198,53 = 148.599,27 €. 

Die gesamten anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung betragen damit 2.871.975,63 + 717.993,91 + 148.599,27 =3.738.568,81 €. 

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
Teilen: