HOAI-Forum
Berechnung der anrechenbaren Kosten
Hallo zusammen,
ich muss irgendwo einen Denkfehler haben. Bitte helft mir.
Gegeben: §34 Gebäude, HOAI 2021
KG300: 2.871.975,63 €
KG400: 1.015.192,44 €
Wie hoch sind die anrechenbaren Kosten? Gehe ich nach der HOAI komme ich auf:
KG300: voll anrechenbar (2.871.975,63)
KG400: bis 25% voll anrechenbar (253.798,11), der übersteigende Betrag (1.015.192,44-253.798,11=761.394,33) zu 50% anrechenbar (380.697,17)
Summe: 2.871.975,63+253.798,11+380.697,17 = 3.506.470,91 €
Nutze ich den HOAI-Rechner werden dort aber 3.738.568,80 € als anrechenbare Kosten ausgegeben.
Was stimmt und wo liegt der Fehler?
Danke! Lutz
§ 33 (2) sagt, dass die Kosten der technischen Anlagen bis zu 25% der sonstigen anrechenbaren Kosten voll und darüber hinaus hälftig anrechenbar sind.
Die sonstigen anrechenbaren Kosten sind die Kosten der Baukonstruktion einschl. mitverarbeiteter Bausubstanz und alle bedingt anrechenbaren Kosten nach § 33 (3).
In Ihrem Fall sind also die Kosten technischer Anlagen bis zu 25% der Kosten der Baukonstruktion, also bis zu 25% von 2.871.975,63 = 717.993,91 € voll anrechenbar und darüber, also mit 1.015.192,44 - 717.993,91 = 297.198,53 hälftig, also nur mit 50% von 297.198,53 = 148.599,27 €.
Die gesamten anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung betragen damit 2.871.975,63 + 717.993,91 + 148.599,27 =3.738.568,81 €.
Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de
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