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Deutliche Unterschreitung der AHK - Anpassung des Honorars

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(@jmwipflerplan-de)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 4
Themenstarter  

Sehr geehrte HOAI-Expert:innen,

nach Gewinn eines VgV-Verfahrens mit vorgegebenen AHKs zur Honorarermittlung, hat sich während der Planungsphase eines Projektes eine deutliche Verringerung der AHKs ergeben (7 Mio.€ vs. 1 Mio.€). Die ursprüngliche Honorarermittlung mit vereinbarten Nachlässen ist für uns damit nicht mehr haltbar. Inwieweit gibt es aus der HOAI heraus Möglichkeiten einer neuen Honorarvereinbarung.

Für Ideen bin ich dankbar.


   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 23 Jahren
Beiträge: 342
 

Meinen Sie mit AHK die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder die anrechenbaren Kosten (ich kürze die aK ab)? Vermutlich letzteres.

Wenn sich die Planungsaufgabe ändert, hat der Planer idR einen Anspruch auf ein Honorar bis zur Änderung, eines für die Änderung und eines ab der Änderung. Die HOAI schreibt dazu nichts, weil sie nur (seit 2021 idR unverbindliche und nur bei fehlender Vereinbarung verbindliche) Preise für häufige Bauplanungsleistungen (Grundleistungen) definiert, aber keinerlei Sonderfälle der Vertragsabwicklung beschreibt.

In Ihrem Fall scheint wohl ein Wegfall der Geschäftsgrundlage vorzuliegen, was sich auch auf die vereinbarten Vergütungsregeln beziehen sollte, wenn entsprechende Vorbehalte bei Vertragsabschluss gemacht wurden oder sonstige Gründe dafür vorliegen. Das besprechen Sie am besten mit dem Baufachanwalt Ihres Vertrauens.  

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
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