HOAI-Forum
entgangene Leistung
Hallo,
wir haben einen Architekten um die Mitwirkung an einem Antrag auf einen Förderkredit zum Erwerb/Modernisierung einer Eigentumswohnung gebeten.
Wir hatten leider keine Ahnung von HOAI und dem erforderlichen Umfang der Architektenleistungen. Gleichzeitig haben wir "vorrausschauend" die Betreuung der potentiell folgenden Baumaßnahmen mitbeauftragt.
Das Angebot umfasste die Zielstellung der der Angebotsabgabe sowie 2 Positionen, in denen die LP 7 und 8 beinhaltet waren. Wieso gerade diese Leistungsphasen, verstehen wir auch nicht so genau. Die Leistungsphase 2 ist im Angebot nicht erwähnt.
Im Nachhinein wird uns nun erklärt, dass sich die abgerechneten Leistungen auf alle Leistungsphasen (1-8) beziehen, nicht nur auf die im Angebot aufgeführten LP 7/8. Funktioniert das immer so? Können uns hier noch Nachteile enstehen?
Was uns auch nicht auffiel waren die Zahlungsmodalitäten, welche besagten, dass sofort eine Abschlagsrechnung über 50% der Gesamtauftragssumme fällig werden. Also irgendwie keine klare Abrechnung nach erbrachter Leistung (Mitwirkung Antragsstellung). Dies wurde inzwischen auf 35% reduziert, was als Betrag an sich annehmbar wäre.
Hauptproblemstellung ist jedoch, dass wir die komplette Auftragssumme auch bei entfallenden Leistungen (im Falle der Antrag würde abgelehnt werden und keine Baumaßnahmen stattfinden) nach §648BGB abgerechnet werden. Bedeutet nach Nachverhandlungen im Moment, dass die Abschlagsrechnung für die Mitwirkung an der Antragsstellung 1/3 der Gesamtauftragssumme beträgt und im Falle des Sanierungsausfalls ein weiteres Drittel, also quasi das Doppelte der erbrachten Leistungen bezahlt werden soll. Bedeutet über 2.300€ für nicht erbrachte Leistung.
Ist das normal oder sollten wir dagegen vorgehen?
Weiteres Thema ist, dass die Prozente der beiden Leistungsphasen im Angebot sich nicht auf die Zahlen in der Honarartabelle beziehen sondern auf die anrechenbaren Baukosten. Muss man darauf eingehen oder lieber stehen lassen.
Mit besten Grüßen
Ihre Beschreibung ist leider kaum verständlich, da die zu erbringende Leistung nicht klar ist und möglicherweise auch etwas anderes abgerechnet als geleistet wurde. Dazu kommen kaum verständliche Bezahlungskonditionen.
Ich fürchte, darauf kann man in dieser Form gar nicht vernünftig antworten.
Dazu müssten Sie darlegen:
- Was wurde an Leistung genau direkt beauftragt und was als optionale weitere Leistungen?
- Welche Vergütung wurde für was vereinbart?
- Welche Zahlungskonditionen wurden vereinbart?
- Welche Leistungen wurden ganz oder teilweise erbracht, welche beauftragten Leistungen sind noch offen (wo steht das Projekt)?
- Welche Leistungen wurden wie abgerechnet?
- Was wird von Ihnen hinterfragt - die Sinnhaftigkeit getroffener Vereinbarungen oder die ggf, davon abweichende Abrechnung?
Tipp für alle Leser:
Die dürfen Fragen zum technischen Inhalt von Aufträgen und sinnvoller Honorierung gerne in diesem Forum stellen, bevor Sie Sie solche Aufträge erteilen! Sie müssen damit also nicht warten, bis Sie nicht mehr weiter wissen!
Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de
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