HOAI-Forum
Honoraranpassung bei Reduzierung von Bauleistungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Auftrag zur Planung der TGA der Leistungsphasen 1-8 eines Wohn- und Geschäftshauses. Die Planungen/ Ausschreibungen wurden im Zuge der Ausführungsplanung etc. auch fertig gestellt.
Nun hat sich vor der LP8/ Bauleitung herausgestellt dass die Geschossdecken eine Nutzung der beiden letzten Geschosse aufgrund einer Schallschutzproblematik, die Geschossdecken sind zu dünn, nicht möglich machen. Dieses mit dem Ergebnis das lediglich die Versorgungsleitungen in die Bereiche verlegt werden, ein Ausbau erfolgt nun nicht mehr.
Wie wird dieses nun Honorarmäßig abgerechnet, da die Wohnungen nun ja nicht mehr bauzuleiten sind?
Sind weiterhin die kompletten Entwurfskosten als Grundlage zu nehmen?
An dieser Stelle möchte ich mich schon einmal für Ihre Hilfe herzlich bedanken!
Freundliche Grüße
Das kommt wohl einer freien Teilkündigung durch den Auftraggeber gleich. Dann haben Sie nach dem BGB einen Anspruch auf volle Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Machen Sie die mit Hilfe eines Fachanwalts für Bau- und Architektenrechts geltend, damit da rechtlich korrekt vorgegangen wird!
Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de
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