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Nachtrag zu meiner Frage zur Fassadenrenovierung

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(@h-floeper)
Active Member Customer
Beigetreten: Vor 3 Wochen
Beiträge: 3
Themenstarter  

hat der Beschluß in der Eigentümerversammlug die Qualität eines Architektenvertrags oder sollte man zusätzlich einen Vertrag zwischen dem Verwalter und Architekt abschließen lassen?


   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 21 Jahren
Beiträge: 193
 

Na, jetzt überlegen Sie selbst am besten mal ganz scharf: wie könnte wohl ein WEG-Beschluss einen Planer (welchen?) zu irgendeiner Leistung verpflichten („zwingen“)?

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
FLEMING.CONSULTING.
(@alexander-fleming)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 147
 

@h-floeper

An Ihrer Stelle würde ich mich nicht auf den Inhalt eines WEG Beschlusses verlassen. Zumal: welchen Inhalt genau?

Zu Ihrer eigenen Sicherheit, aber vor allem zur Sicherheit beider Vertragsparteien sollte ein ordentlicher Vertrag ausgearbeitet und vereinbart werden. Die wichtigsten Kernpunkte eines solchen Architekten- oder Ingenieurvertrages sind:

1. Welche Leistung ist Ihrerseits geschuldet

2. Welche Vergütung steht für die geschuldete Planungsleistung zu.

Ein ordentlicher Vertrag erspart beiden Seiten möglicherweise späteren Ärger.

FLEMING.CONSULTING.
Sachverständigenbüro für Honorare & Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI)
Vergabeberater (VgV & UVgO)
Büro: 0212-23282378
Mobil: 0157-75703987
E-Mail: info@fleming-consulting.de
Web: www.fleming-consulting.de


   
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