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Bedarfsplanung eigeninitiatives Nutzungskonzept Kulturzentrum

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(@google-anne-christineotto)
New Member Customer
Beigetreten: Vor 2 Wochen
Beiträge: 1
Themenstarter  

Wir bitten um Beratung bei folgendem Szenario:

Ein Planer (Architekturbüro) hat für die Umnutzung eines bestehenden Industriegebäudes eigeninitiativ ein Nutzungskonzept entwickelt: Ein Nutzungsmix aus Kultur-, sozialen, Bildungs-, Arbeits- und Gastronomienutzungen.

Gegenstand der erbrachten Leistung ist ausschließlich die Bedarfsplanung im Sinne einer vorgelagerten Projektstufe ("Projektstufe 0"). Die Leistung umfasste die Definition und Strukturierung des Nutzungsmixes, die Ableitung der funktionalen und quantitativen Flächenbedarfe sowie die Aufbereitung der Ergebnisse als Entscheidungsgrundlage für die öffentliche Hand. Nun soll das Projekt, wie vorgeschlagen, in die Ausführung kommen.

Teile der Grundleistungen der Leistungsphase 1 und 2 wurden ebenfalls erbracht, sollen aber kein Bestandteil dieser Betrachtung sein.

Zur Diskussion steht die honorarrechtliche Einordnung der Bedarfsplanung als besondere Leistung außerhalb der HOAI-Grundleistungen sowie die Frage, in welcher Form und in welchem Umfang diese Leistung sachgerecht zu vergüten ist.



   
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fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 23 Jahren
Beiträge: 350
 

Die Vergütung von Besonderen Leistungen ist nicht in der HOAI geregelt und kann frei vereinbart werden. Üblich sind in solchen Fällen Vergütungen auf Zeithonorarbasis oder als Pauschale.


Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
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(@acottoarchitekturbuero-otto-com)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1
 

Vielen Dank für die Antwort. Gibt es irgendeine Richtung, in die so eine Bedarfsplanung in einer Pauschale gehen könnte? Z.B. in Prozent vom Gesamthonorar?



   
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fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 23 Jahren
Beiträge: 350
 

Nein. Auch allgemeine Empfehlungen oder Erfahrungswerte hierzu gibt es nicht - dafür ist der Umfang, den eine Bedarfsplanung einnehmen kann, zu unterschiedlich.


Diese r Beitrag wurde geändert Vor 5 Tagen von fdoell

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
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