Rechtsanwältin Iris Martin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, ist vorrangig im Bau- und Immobilienrecht tätig und auf das private und öffentliche Baurecht spezialisiert. Ihre langjährige Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte außergerichtliche und gerichtliche Bauvertrags- und Architektenrecht, einschließlich des Bauplanungs- und Umweltrecht. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der baubegleitenden Beratung einschließlich der Vertragsgestaltung und umfasst auch die gerichtliche Geltendmachung von Forderungen. Veröffentlichungen von Fachbeiträgen, Herausgabe eines Mandantenrundbriefes sowie Vortragstätigkeit u. a. vor der Architektenkammer, Unternehmer- und Sachverständigenverbänden, Mitglied in der ARGE Bau- und Architektenrecht des DAV, der ARGE Verwaltungsrecht des DAV, der Deutschen Gesellschaft f. Agrar- und Umweltrecht e. V., der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e. V. und dem Deutschen Baugerichtstag e. V..