Die Kanzlei hat sich in der Zeit ihres knapp 20-jähringen Bestehens einen festen Platz in der Berliner Anwaltschaft erarbeitet. Durch konsequente Spezialisierung und Fortbildung können wir eine jesderzeitige kompetente Beratung und Vertretung im Berich des gesamten Immobilienrechts sicherstellen.Frau Rechtsanältin Koch ist besonders stark im Bereich des Haftungsrechts sowie Honorarrechts der Architekten und Ingenieure spezialisiert und ständig tätig.