Die Rechtsanwälte Dr. Knetsch und Partner haben sich auf die Vertretung von Wirtschaftsunternehmen spezialisiert. Dabei ist einer der Schwerpunkte insbesondere auch das Architektenrecht und das Baurecht sowie das Vergaberecht.
In diesem Rechtsgebiet deckt die Tätigkeit der Kanzlei alle baurechtlichen und architektenrechtlichen Fragestellungen ab. Zudem beschäftigen sich die Rechtsanwälte mit projektsteuerungsrechtlichen und baubetreuungsrechtlichen Angelegenheiten.
Im Bereich des Baurechts befassen die Rechtsanwälte sich mit sämtlichen Fragen des Bauvertragsrechts, also insbesondere der Vergütung, von Nachträgen nach BGB und VOB/B, der Bauzeitenstörungen, der Bauinsolvenz, der Sicherheiten im privaten Baurecht, der Abnahme und schließlich der Mängelhaftung nach BGB und VOB/B.
Im Bereich des Architektenrechts reicht die anwaltliche Beratung bis hin zum Architektenvertragsrecht und Ingenieurvertragsrecht. Dazu gehören insbesondere auch Fragen der Wirksamkeit des Architektenvertrages und Ingenieurvertrages, der Honorare der Architekten und Ingenieure sowie deren Haftung.
Die Rechtsanwälte verfügen über erhebliche Erfahrungen sowohl in Beweisverfahren wie auch in Prozessverfahren. Herr Dr. Achim Hering ist zudem Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht.
Ein wesentlicher Bestandteil unserer Tätigkeit ist darüber hinaus die Gestaltung von Bauverträgen sowie von Verträgen für/mit Architekten und Ingenieuren.