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Freigabe von Leistungsphasen

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(@infoing-buero-koenig-de)
Active Member Customer
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 2
Themenstarter  

Hallo zusammen, hier ein paar Fragen zur

Freigabe von Leistungsphasen

  • Muss sich der Auftragnehmer (Tragwerksplaner) die einzelnen Leistungsphasen vom Auftraggeber freigeben lassen
  • Ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistungsphasen formal freizugeben?
  • In welcher Form muss eine Freigabe dokumentiert werden?
  • Ab wann darf der Auftragnehmer mit der Bearbeitung einer neuen Leistungsphase beginnen?

Wir freuen uns auf eure Antworten.


   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 23 Jahren
Beiträge: 341
 

Was soll denn eine Freigabe (im rechtlichen Sinn) bewirken?

Wenn ein Objektplaner seinen Job richtig macht, integriert er die Erläuterungen und sonstigen Arbeitsergebnisse in seine Dokumentation (der Lph. 1, 2 und 3), vorausgesetzt, es wurde dafür gesorgt, dass die Leistungsphasen gleicher Nummerierung auch alle etwa gleichzeitig bearbeitet wurden.

Dann schaut man sich nochmal den Zweck der Leistungsphasen an: Lph. 2 zeigt, wie das fertige Objekt aussehen könnte, Lph. 3, wie es aussehen wird und Lph. 5, wie es hergestellt wird. Dazu ist es hilfreich bzw. notwendig, dass der AG m Ende der Lph. 2 eine Entscheidung zur Vorzugsvariante triff, die dann in Lph. 3 ausgearbeitet wird.

Einen Anspruch auf Zustimmung haben Planer aber nicht. Sie können und sollten dann aber darauf hinweisen, wie sie weiter planen werden und dass Änderungen kostenpflichtig sind, wenn der AG nicht in einer angemessenen Frist sagt, was er anders will.

Es empfiehlt wich, das Ergebnis der Präsentation einer Lph. dem AG vorzustellen und ein Protokoll dazu zu fertigen, das die Einstellung des AGs und ggf. die Zustimmung zum weiterplanen beinhaltet.

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
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