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Statische Trägerbemessung

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(@kevin-peiris)
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Beigetreten: Vor 5 Monaten
Beiträge: 3
Themenstarter  

Sehr geehrte Damen und Herren,

für unser Bauvorhaben im Mittelgeschoss eines 3 Stöckigen Mehrparteien Hauses eine Tragende Wand durch einen Träger zu ersetzen haben einen Statiker beauftragt.
Nach dem vor Ort Termin wurde uns mündlich mitgeteilt, dass für die Statische Berechnung 1-2 Arbeitstage benötigt werden. Im Angebot selbst wurde nur der Stundenlohn festgehalten (150€/h bzw. 37,50€/ angefangene Viertelstunde).
Nach einigen Wochen wurde uns eine sehr aufwändige Auslegung des Trägers bereitgestellt mit der Bitte diese an unseren Trockenbauer weiterzuleiten. Es hat sich herausgestellt, dass diese umständliche Variante technisch nicht umsetzbar ist. Uns wurden daraufhin 2 weitere Varianten für den Ersatz der Tragendenen Wand vorgeschlagen. Wir haben uns für eine Variante mit einer Stütze im Raum entschieden, da diese von der Umsetzung am einfachsten erschien. Nach beauftragung an den Stariker diese Variante zu bemessen, wurde uns mitgeteilt, dass diese Variante aufgrund von einer Durchstanzproblematik nicht umsetzbar ist. Somit blieb uns nur noch die Wahl der dritten und letzten Variante. Diese wurde bemessen und befindet sich aktuell auch im Einbau.
Allerdings haben wir nun vom Statiker eine Rechnung in Höhe von über 6500€ erhalten mit Leistungen von 27,25h an Statischer Berechnung, 5h für Kommunikation, 2,5h für den Vor Ort Termin und 2h Sichtung der statischen Dokumente.
Für uns stellt sich nun die Frage ob wir für die zusätzlichen Kosten aufkommen müssen die durch die nicht umsetzbaren Varianten entstanden sind, nachdem bereits die Statischen Unterlagen stundenlang gesichtet wurden und dies aus unserer Sicht daraus schon erkenntlich gewesen sein müsste. Hierdurch gab es entsprechend viel Klärungsbedarf wodurch die Kosten für die Kommunikation deutlich angestiegen sind. Obwohl der Aufwand von der anfänglichen Einschätzung deutlich überschritten wurde, erfolgten keine Wasserstandsmeldungen. Zusätzlich wurde in der statischen berechnung die Last von PV Anlagen mit berechnet, obwohl überhaupt keine PV Anlagen in Planung sind.

Ich bedanke mich vorab für jegliche Rückmeldung.

VG

 


   
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fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 249
 

Geht es um die gelb markierten Wandteile in der beigefügten Grundrissdarstellung? Aus welchem Material sind denn diese 11,5 cm starken Wände? Ich habe vor langer Zeit mal gelernt, dass tragende Mauerwerkswände mindestens 17,5 cm stark sein müssen und 11,5 cm starkes Mauerwerk immer als nicht tragend gilt. Oder ist das Stahlbeton? Oder gibt es da heute neue Regeln?

Zeihet man die oben genannten Stunden ab, verbleiben 18 Stunden für 3 Varianten Objektplanung und Tragwerksplanung. Das klingt jetzt nicht wirklich viel, wobei man ja nicht sieht, was alles für Tätigkeiten durchgeführt wurden.

Wenn Sie wirklich hinterfragen wollen, ob die Aufwendungen wirtschaftlich waren, müssten Sie mal näher erläutern, warum die 1. Lösung nicht durchführbar und ob es dabei um Wissen geht, das der Statiker haben müsste oder um etwas, was er nicht wissen konnte.  

Und wieso man bei 3,5 m Stützweite eine Mittelstütze braucht, die dann wegen einer Durchstanzwirkung (wo genau?) nicht realisierbar ist, ist auch nicht direkt verständlich.

Unabhängig davon gilt: wenn Sie eine Abrechnung auf Stundenbasis ohne Begrenzung der Höhe nach vereinbart haben, die Stunden plausibel begründet werden können und nicht offensichtlich unsinnig oder unwirtschaftlich eingesetzt wurden, sind sie zu bezahlen. Beweise dafür, dass unwirtschaftliches oder von vornherein unsinniges Planen vorlag, müssten Sie aber liefern.  

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
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(@kevin-peiris)
Active Member Customer
Beigetreten: Vor 5 Monaten
Beiträge: 3
Themenstarter  

Hallo Herr Doell,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Genau bei dem gelb markierten Bereich handelt es sich um die zu entfernenden Wände. Diese bestehen aus 11,5cm Hochlochziegeln. Zu dem Baujahr (1959) hat man laut dem Statiker auch 11,5er Wände tragend ausgeführt. Die Decke zum darüberliegenden Geschoss wird laut Statiker genau am Knotenpunkt der gelb markierten Wände aufgespannt und gestützt und hat daher eine tragende Funktion.

Bei den 27,25 h handelt es sich rein um die statische Berechnung. In Summe wurden 36,75 h abgerechnet.

Bei der ersten Variante sollte ein 5m Träger von der Abstellkammer über den Flur durchs Bad gelegt werden, welcher als Auflager für den eigentlichen Träger zwischen Wohnzimmer und Küche dienen sollte. Abgesehen von den enormen Umbau Maßnahmen sollte dieser 5m Träger im Bad an der Außenwand gelagert werden. Allerdings befindet sich an dieser Stelle der Rolladenkasten wodurch dort kein Auflager realisierbar ist. Dies hätte meiner Meining nach bereits beim Vor Ort Termin aber spätestens beim Sichten der Statikunterlagen auffallen sollen und nicht erst nachdem die Träger schon komplett bemessen wurden.

Bei der zweiten Variante sollte eine Stütze am Knotenpunkt der gelb markierten Wände aufgestellt werden und nur ein kleiner Träger (HEB120) zwischen Küche und Flur aufgespannt werden. Bei der Bemessung dieser Variante ist dem Statiker aufgefallen, dass es zu einer Durchstanzproblematik kommt und die Stahlbetondecke die Last nicht aufnehmen kann, da an der Stelle keine Querkraftbewehrung vorhanden ist. Auch dies hätte meiner Meinung nach nach mehreren Stunden Tragwerksplanung und Sichtung der statischen Unterlagen bekannt sein müssen.

Falls ich mit der Einschätzung falsch liege, können Sie mich gerne korrigieren.

Ich bedanke mich bereits vorab.

VG


   
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fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 249
 

Das mit der fehlenden Querkraftbewehrung in der Decke verstehe ich nicht ganz (bzw. nur in links-rechts-Richtung, wenn man eine Stütze baut - aber braucht man die überhaupt?). In der Zeichnung mit den gelb markierten Wänden liegt doch eine Auflagerwirkung der Wand von links nach rechts für die darüberliegende Decke vor (die Auflagerwirkung der von unten nach oben führenden Wand wird wohl nicht weiter benötigt, denn die kann ja offensichtlich durch eine leichte Trennwand an anderer Stelle ersetzt werden). Wenn die Decke bislang durch die gelb markierte Wand von links nach rechts linienhaft unterstützt wird, warum soll sie das dann nicht genauso bei Unterstützung durch einen Träger können? Ich meine, ohne eine Mittelstütze? Auflager rechts in der Aussenwand und links auf der vorhandenen 11,5er? Oder, falls eine Stütze nicht stört, mit einem Tröger nur von der Stütze bis zur Außenwand, wie vorher die Wand? 

Das Problem des Zeitaufwands liegt hier offensichtlich darin, dass sich nicht, wie in der Objektplanung üblich, erst nach einer konzeptionellen Vorplanung mit Varianten bzw. Alternativen über die Entwurfsplanung bis zur Genehmigungsstatik vertieft wurde, sondern eine Idee gleich ganz durchgerechnet wurde, bevor die konzeptionell-geometrischen Überlegungen erstmal durchgesprochen und vor Ort mit Ihnen diskutiert wurden. Ich würde mit dem Statiker sprechen, ob er das genauso sieht und die erste Lösung nicht oder nur zu einem sehr geringen Teil berechnet, da sie ja offensichtlich nicht realisierbar war.

Welche Lösung wird nun eigentlich gebaut?

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
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(@kevin-peiris)
Active Member Customer
Beigetreten: Vor 5 Monaten
Beiträge: 3
Themenstarter  

Das mit der Querkraftbewehrung kann ich leider nur so weiter geben wie es vom Statiker geschildert wurde.

Die 11,5er Wand links kann wohl leider nicht als Auflager genutzt werden, da sich im Geschoss darunter an dieser Stelle (grün markierte Wand im Bild Version 3) keine Wand zum auffangen der Kräfte befindet.

Das mit der Vorplanung und der fehlenden Absprache sind aber gute Punkte, die ich auf jeden Fall anbringen werde.

Die dritte Variante die sich jetzt in Umsetzung befindet, wird durch einen Diagonalen HEB200 und einen HEB120 realisiert. 

Ich hätte noch eine Frage zur Abrechnung der Kosten für Kommunikation. Uns wurden die einzelnen Zeitpunkte für die Kommunikation mitgeteilt (20x 0,25h an verschieden Tagen) Dabei ist uns aufgefallen, dass an einem von den 20 Fällen lediglich eine Urlaubsankündigung per Mail mitgeteilt wurde und auch an anderen Tagen oft nur eine Email versendet wurde. Ist das üblich für solche "Kommunikation" knapp 40€ zu berechnen?

VG


   
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fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 249
 

Wenn eine Abrechnung auf Zeithonorarbasis vereinbart ist, ist eine Rundung auf 15 min m.E. vertretbar. Dazu gehört aber dann auch, dass man bis 7 min nach unten abrundet und von 8 bis 22 min auf 15 min rundet. Es gibt aber auch die Variante, dass angefangene Zeiteinheiten (z.B. Viertelstunden) berechnet werden. Das müsste Ihr Vertrag hergeben. 

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
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