HOAI-Forum
Ab wann wird eine formlose Ausschreibung von Ingenieurleistungen unzulässig?
Ein kommunaler Auftaggeber schreibt im Rahmen einer beschränkten, formlosen Ausschreibung Ingenieurleistungen aus. Für die Angebotserstellung wird eine modifizierte HVA-Stb-Leistungsbescheibung 10556 "Leistung und Bewertung für Objektplanung Verkehrsanlagen" vorgegeben. HVA F-Stb-Vorbemerkungen gibt es hierzu nicht. In Abweichung zu den HVA-Vordrucken werden für die jeweiligen Grundleistungen Honorarpauschale gefordert. Angaben zu anrechenbare Kosten gibt es nicht. Als Kalkulationsgrundlagen werden ein Google-Luftbild, eine Feldkarte sowie eine allgemeine Beschreibung der Planungsaufgabe zur Verfügung gestellt. Ist diese Abfrage von Pauschalhonorare in diesem Rahmen zulässig? Wie können hier die Punkte Kostenrisiko und Auskömmlichkeit beachtet werden?
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