HOAI-Forum
Nachträge und anrechenbare Baukosten
Hallo,
in einem Architektenvertrag sind als anrechenbare Baukosten die Kostenberechnung vereinbart, beauftragt wurde LPH 1-9 (Freianlagen). Aufgrund schwieriger Bauverhältnisse sind die Baukosten um ca. 30-50 % gestiegen. Der Architekt berechnet dann als anrechenbare Kosten die Kostenberechnung plus alle Nachträge. Alle Nachträge sind erst im Rahmen der LPH 8 entstanden. Die Ausführungsplanung muß z. T. angepasst und geändert werden, aufgrund bautechnischer Notwendigkeiten, nicht aufgrund von Wünschen des Bauherren.
Kann der Architekt auch für die LPH 1-4 die Nachträge mit in das Honorar einbeziehen? Ist das Fortschreiben der Ausführungsplanung in der Objektüberwachung eine Grundleistung oder eine besondere Leistung?
Vielen Dank für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
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