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Nachträge und anrechenbare Baukosten

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(@chrisly)
New Member
Beigetreten: Vor 19 Jahren
Beiträge: 1
Themenstarter  

Hallo,

in einem Architektenvertrag sind als anrechenbare Baukosten die Kostenberechnung vereinbart, beauftragt wurde LPH 1-9 (Freianlagen). Aufgrund schwieriger Bauverhältnisse sind die Baukosten um ca. 30-50 % gestiegen. Der Architekt berechnet dann als anrechenbare Kosten die Kostenberechnung plus alle Nachträge. Alle Nachträge sind erst im Rahmen der LPH 8 entstanden. Die Ausführungsplanung muß z. T. angepasst und geändert werden, aufgrund bautechnischer Notwendigkeiten, nicht aufgrund von Wünschen des Bauherren.

Kann der Architekt auch für die LPH 1-4 die Nachträge mit in das Honorar einbeziehen? Ist das Fortschreiben der Ausführungsplanung in der Objektüberwachung eine Grundleistung oder eine besondere Leistung?

Vielen Dank für eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

 


   
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