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Abnahme bzw. Freigabe von Bauleistungen durch Objektüberwachung

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(@alexander-patzer)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 21
Themenstarter  

Sehr geehrtes Forum,

 

folgende Fragestellung beschäftigt uns gerade. Wir beauftragen in aller Regel die LPH 8 (gem. HOAI) komplett an die betroffenen Fachplaner und Objektplaner, unabhängig von der jeweiligen Baumaßnahme. Hierzu verwenden wir die Musterverträge der RBBau und die Anlage zu den spezifischen Leistungspflichten, ergo die Benennung der einzelnen Teilleistungen je Leistungsphase (hier a bis p für die Fachplanung).

Nun stellt sich die Frage, ob die Fachplaner TA im Rahmen ihrer Objektüberwachung die Vollzugmeldung an den Objektplaner zu übergeben haben, wenn die Technischen Anlagen, für die die Fachplaner die LPH 8 übernommen haben, fertiggestellt sind.

Beispielsweise sind die vorhandenen Schlitze ins Mauerwerk gebracht und die bauausführenden Unternehmen legen die Leitungen der TA etc. in diese hinein. Anschließend sollen die Schlitze geschlossen und Putz aufgetragen werden. Üblicherweise wird man nicht warten, bis alle Leitungen des gesamten Objekts eingebracht wurden, sondern wird abschnittsweise die Fertigstellung anzeigen.

Die Fachplaner TA in einer Baumaßnahme weigern sich jedoch (zu recht oder unrecht?), die Fertigstellung anzuzeigen. Sie sind der Auffassung, dies erfolgt explizit von den bauausführenden Unternehmen. Uns beschäftigt jedoch die Frage auch aus Haftungsgründen, weil wir oft genug erleben, dass nachträglich dann doch noch Leitungen vergessen wurden o. ä. 

Bisher haben wir dies als "handwerkliche Selbstverständlichkeit" betrachtet, dass diese Fertigstellung von den Fachplanern angezeigt wird. Spätestens jedoch bei der beauftragten Teilleistung "Organisation der Abnahme der Bauleistungen und Feststellung gemäß VOB/B nach Baufortschritt..." würden wir annehmen, dass die Fachplaner diese Fertigstellung anzuzeigen haben.

 

Wie sehen Sie das?

 

vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

 

mit freundlichen Grüßen

 

Alexander Patzer


   
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