HOAI-Forum
Bestuhlungsplan
Werte Forumsmitglieder,
Ausstattung ist in einem Gebäude- und Innenraumplanervertrag beauftragt (unter Abrechnung KGR 600). Wäre ein Bestuhlungsplan eine Grundleistung?
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mitglied
Sehr geehrte @mitglied,
die Erstellung von Bestuhlungsplänen z. B. im Zuge der Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung stellt aus meiner Sicht keine Grundleistung nach Anlage 10 dar.
Üblicherweise ist es eine Leistung, die dem Leistungsbild des vorbeugenden Brandschutzes zugeschrieben wird. Soll der Planer jedoch die Erstellung der Bestuhlungspläne übernehmen, wären diese m. M. n. als besondere Leistungen gesondert zu vergüten. Es sei denn natürlich, Sie haben eine anderslautende Vereinbarung im Vertrag.
Üblicherweise eignet sich für die Honorierung der Bestuhlungspläne eine Pauschale pro Variante (da besonders bei Versammlungsstätten meist mehrere Varianten erstellt und der Genehmigungsbehörde vorgelegt werden). Ich würde aber auch die Vorlage von mehreren Varianten zur Genehmigung empfehlen, da man sich dadurch je nach Art der Veranstaltung einen gewissen Spielraum erlauben kann.
FLEMING.CONSULTING.
Sachverständigenbüro für Honorare & Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI)
Vergabeberater (VgV & UVgO)
Büro: 0212-23282378
Mobil: 0157-75703987
E-Mail: info@fleming-consulting.de
Web: www.fleming-consulting.de
Vielen Dank, Herr Flemming, für die klare Antwort.
Ihr Mitglied
Veröffentlicht von: @mitgliedVielen Dank, Herr Flemming, für die klare Antwort.
Immer wieder gerne!
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