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Fassadenanstriche
Anwendungsbereich der HOAI
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Themenstarter 06/04/2025 9:30 a.m.
Hallo,
Sind "Fassadenanstriche" Bestandteil der HOAI-Leistungsbilder bzw. müssen/können nach der HOAI ermittelt werden .. ?
Vielen Dank.
Zitat
Schlagwörter für Thema
13/04/2025 3:49 p.m.
Fassadenanstriche gehören bei Neu- oder Umbauten zum Objekt der Planung; allerdings muss seit der HOAI 2021 kein Honorar mehr nach HOAI-Tabellen vereinbart werden. Die HOAI ist nur noch eine Auffangregelung, wenn die Parteien zwar eine Leistungs-, aber keine Vergütungsvereinbarung für HOAI-Grundleistungen getroffen haben. In einem solchen Fall müsste ein Honorar noch der HOAI bezahlt werden.
Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de
AntwortZitat
Themenstarter 14/04/2025 9:07 a.m.
Vielen herzlichen Dank Herr Doell für die hilfreiche Information.
AntwortZitat
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