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Honorarabrechnung nach HOAI 2013

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(@modernisierung2021)
New Member
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 1
Themenstarter  

Guten Tag,

Wir haben einen Architekten mit LPH 3-8 beauftragt. Die Aufstellung seiner Kosten ist momentan für uns nicht wirklich nachvollziehbar, obwohl wir uns bemühen die Beträge in einzelnen zu verstehen.

Grundsätzlich kennen wir - dank Hoai.de - die Basis für die Berechnung bzw. wie sich prozentual sein Honorar gemäß HOAI 2013 zusammensetzt. Jedoch können wir es rechnerisch im einzelnen mit aktuellen Werten nicht nachvollziehen.

Kann uns jemand weiterhelfen, wie wir die anrechenbaren Kosten selbst nachrechnen können? Gibt es eine anwendbare Formel? Was müssen wir beachten?

Vielen Dank im Voraus!


   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 21 Jahren
Beiträge: 231
 

Die anrechenbaren Kosten sind aus der Kostenberechnung zu entwickeln (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2). Daraus müssten sich die Kosten der Baukonstruktion (§ 33 Abs. 1), der Technischen Ausrüstung (§ 33 Abs. 2) und der bedingt anrechenbaren Kosten ($ 33 Abs. 2) ermitteln lassen. Liegen besondere Preiskonditionen vor, sind diese nach § 4 Abs. 2 zu berücksichtigen. Beim Bauen im Bestand gilt zusätzlich § 4 Abs. 3 bzgl. der technisch oder gestalterisch mitverarbeiteten Bausubstanz.

Der Objektplaner ist selbst verpflichtet, die Honorarrechnung so aufzustellen, dass sie für den Laien verständlich und für den Fachmann nachvollziehbar ist. Ist dies nicht der Fall, ist die Rechnung nicht prüffähig und Sie sollten sie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zurückgeben mit dem Vermerk, was Ihnen zur Prüfung der Rechnung fehlt (sie müssen dem Rechnungsaufsteller also mitteilen, was er nachbessern muss). Zu bezahlen sind nämlich nur prüffähige Rechnungen oder Rechnungsbestandteile (z.B. für Besondere Leistungen, für die Sie eine andere Honorarbestimmung gewählt haben wie ein Festhonorar).

Sollte Ihnen auch nach Nachbesserung nicht klar sein, was der Planer da abrechnet und er es Ihnen auch nicht erklären können (fragen Sie ihn!), stellen Sie hier alle Formulierungen und Zahlen ein (z.B. als Bild ohne Klarnamen), dann schauen wir weiter.

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
(@denise)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1
 

Guten Abend,

wir sind momentan mitten in der Bauphase und haben nun Ende letzten Monat unseren Bauingenieur "gekündigt ". Wir sind Anfang 2021 über einen gemeinsamen Bekannten zu diesem Bauingenieur gekommen und haben uns als Bauneulinge sehr naiv auf das mündlich vereinbarte verlassen.

Wir hatten uns mit dem bekannten und dem Bauingenieur auf unserem Grundstück getroffen und unser Bauvorhaben durchgesprochen. Aktuelle Pläne für unser Häuschen waren bereits vorhanden. Auf Grundlage des Besprochenen einigten wir uns mündlich auf ein pauschales Gesamthonorar von 35 000€.

Nun flatterte im Mai die erste Rechnung ein. Hier rechnet er nach der HOAI 2013 ab, veranschlagt Anrechenbare Kosten in Höhe von 240 000€ (obwohl wir mit 300 000€ geplant hatten) und kommt auf ein Gesamthonorar von 36 753€. Das Gesamthonorar war für uns noch in Ordnung jedoch fragten wir gleich telefonisch nach wie er nun auf diese Summe kam, jedoch bekamen wir keine genaue Auskunft. Er meinte lediglich, laut HOAI käme dies dabei raus. Wir als Leien akzeptierten vorerst diese Rechnung und bezahlten den Aneil.

Nun kam im Dezember die zweite Rechnung, hier liegen die Anrechenbaren Kosten bei 325 000€ und sein Gesamthonorar bei 48 141€... also bereits ca.13 000€ über dem mündlich vereinbarten. Wieder riefen wir ihn an und erhielten die Info er würde etwas vorbereiten was wir uns dann zusammen anschauen. Es ist hinzuzufügen, dass die Rechnungen einfach zugesandt wurden ohne mit uns zu besprechen obwohl wir öfters im Monat Kontakt hatten.

Nun kam der Höhepunkt. Wir baten darum eine unterschriebene Version der Leistungsbeschreibung zu bekommen, da wir diese der Bank nachreichen sollten für die Genehmigung unserer Finanzierung. Die Leistungsbeschreibung( Gesamtsumme 348 700€ Brutto) erhielten wir im November 2021. Als wir nun 02.2022 um eine unterschriebene Version baten, erhielten wir per Mail ohne Vorankündigung ohne jegliche Info eine neue Leistungsbeschreibung. Diese beinhaltete Gesamtkosten von 408 000€ und ein neues Gesamthonorar von 59 500€... also insgesamt fast 25 000€ mehr.

Aus Angst bei der nächsten Rechnung ein Gesamthonorar von 70 000€ vorgesetzt zu bekommen und wegen mangelndem vertrauen haben wir die Zusammenarbeit beendigt. Nun haben wir die gestellte Rechnung noch nicht beglichen und stellen uns die Frage ob das a. So erlaubt ist und wir b. Einen Anwalt konsultieren sollen. Obwohl mir natürlich eine außergerichtliche Einigung lieber wäre.

Es gibt keinen schriftlichen Vertrag!!

 

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

Liebe Grüße 


   
AntwortZitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 21 Jahren
Beiträge: 231
 

@denise grundsätzlich bitte bei neuen Themen einen neuen Thread eröffnen!

Zu Ihren Themen:

Zu unterscheiden ist bei Planungsaufträgen immer die zu erbringende Leistung und das dafür zu zahlende Honorar.Zu beiden Bereichen gibt es erst einmal Fragen, deren Antwort man kennen sollte, bevor man auf Ihre Fragen konkret eingehen kann:

1. Leistung

1.1 Welche Art Bauaufgabe steht bei Ihnen an? Da Sie ein vorhandenes Häuschen erwähnen - geht es um Umbau, Modernisierung und/oder Anbau oder etwas anderes (z.B. ergänzende Bestandsaufnahmen)?

1.2 Aus welchen Leistungsbildern sollte der Planer Leistungen erbringen? Nur Gebäudeplanung oder auch technische Ausrüstung, Statik oder sonstige Leistungen? 

1.3 Welche Leistungsphasen sollte der Planer erbringen? Falls Sie mit dem Begriff nichts anfangen können, schauen Sie bitte mal beispielsweise hier: https://www.hoai.de/hoai/volltext/hoai-2021/#A10 für Gebäude. Grundsätzlich: Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung?

1.4 Hat der Planer bis jetzt alle Leistungen erbracht, die er erbringen sollte? Oder wissen sie das nicht genau? Oder sind Sie sicher, dass was fehlt? In letzterem Fall: wie haben Sie hierauf bislang reagiert?

1.5 Wo stehen sie derzeit im Projekt? Sie schreiben mitten in der Bauphase.Haben Sie eine Lösung wie es weitergeht - wer erbringt derzeit die Objektüberwachung?

1.6 Mit welcher Begründung haben Sie gekündigt? War es eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund oder eine freie Kündigung? Wurden Sie hierzu anwaltlich beraten?

1.7 Was meinen Sie mit "unterschriebene Version der Leistungsbeschreibung"? Geht es um einen Erläuterungsbericht zur Gebäudeplanung (eine sog. Objektbeschreibung) aus der Entwurfsphase, die Sie für Ihre Bank brauchen? Oder um eine Kostenberechnung? Oder um beides?

1.8 Welche Kostenermittlungen heben Sie insgesamt erhalten, wann war das jeweils und was steht da drüber: 
- Kostenschätzung (zu erstellen am Ende der Vorplanung),
- Kostenberechnung (zu erstellen am Ende der Entwurfsplanung),
- Kostenvoranschlag (vom Planer verreiste Leistungsverzeichnisse und deren Zusammenstellung ) oder
- Kostenanschlag (Zusammenstellung der Unternehmerangebote)?

2. Honorar

2.1 Für welche Leistungen sollte die Pauschale von 35.000 € gezahlt werden? War das brutto oder netto? Haben Sie für die mündliche Honorarvereinbarung einen Zeugen oder können Sie die sonstwie beweisen? Wann war das Datum der Vereinbarung? Bis zum 31.12.2020 oder nach dem 31.12.2020?

2.2 Haben Sie Abschlagszahlungen vereinbart? Oder wie kam der Planer dazu, im Mai schon eine Rechnung zu stellen, wenn das Bauvorhaben noch gar nicht fertig ist?

2.3 bei der 1. Rechnung vom Mai 2021: wo stand das Projekt da? Welche Leistungen waren bereits erbracht? Wieviel von den 35.000 € war das wert? Wieso hat der Planer überhaupt eine HOAI-Rechnung aufgemacht, wenn Sie doch miteinander eine Pauschale vereinbart haben? Haben Sie mit ihm darüber gesprochen und die Rechnung moniert? Wie hat er denn die HOAI-Rechnung begründet? Haben Sie eine Kostenberechnung oder zumindest eine Kostenschätzung vorliegen, auf die er sich bezieht? Hat er die Honorarzone des Bauvorhabens nachgewiesen? Hat er Nebenkosten abgesetzt? Am besten nennen Sie mal alle Honorarparameter, mit denen er auf einen Rechnungsbetrag kommt und mit denen er ein insgesamt einmal zu zahlendes Honorar berechnet hat. 

2.4 Was meinen Sie damit, dass er in der Rechnung auf ein Gesamthonorar in größerer Höhe kommt? Hat er Ihnen neben der Rechnung auch mitgeteilt, wie hoch das Gesamthonorar einmal sein wird? 

2.5 Was bedeutet das, dass im Dezember eine weitere Rechnung mit höheren Summen kam? Er kann doch noch gar nicht alles abgerechnet haben, wenn das Bauvorhaben nicht fertig ist. Ist das auch eine Mitteilung, wieviel Geld er am Ende einmal haben will? Ansonsten gelten dieselben Fragen wie zur Rechnung im Mai.

2.6 Wie begründet der Planer die nochmalige Erhöhung der Kosten?

3. Vorgehen

Sie merken schon an der Fülle und dem Umfang der Fragen, dass hier Einiges aufzuklären ist. Von der Kürze der Antworten wird es abhängen, ob man Ihnen hier in einem öffentlichen Forum weiterhelfen kann, zumindest in Detail. Wenn es nämlich umfangreich wird, ist das kein Thema mehr für alle Leser und gehört eher in eine private Beratung. 

Die Fragen sollten Sie alle beantworten, vor allem wenn Sie zu einem Baufachanwalt gehen - der wird Sie nämlich dasselbe fragen.

Zur Prüfung von Rechnungen hat der Gesetzgeber einen Zeitraum von 30 Tagen vorgesehen - vorausgesetzt, dass die Rechnung prüffähig ist. Ist sie das für Sie nicht, können Sie zunächst mal die Bezahlung verweigern und dem Planer mitteilen, dass die Rechnung für Sie nicht prüffähig ist und was Ihnen dazu alles noch fehlt (ob man das hier öffentlich zusammenstellen kann oder nicht, wird sich wie gesagt zeigen).

Was Sie auf jeden Fall erläutern müssen, ist, wieso überhaupt von der Pauschalen abgewichen wird und Sie nicht einfach auf dem Standpunkt bleiben, dass die 35.000 € maximal für alles zu zahlen gewesen wären, derzeit aber nur ein Teil davon erbracht wurde und Sie die Überzahlung zurückverlangen.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren von fdoell

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
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