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Entsorunggskosten im Straßenbau anrechnbar?

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(@hans-im-glueckfreenet-de)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1
Themenstarter  

Hallo zusammen, bei der Umsetzung einer Straßensanierung ist teerhaktiger Apshaltaufbruch sowie kontaminierter Kiesunterbau auszubauen, zu untersuchen und zu entsorgen. Die Kosten werden im Zuge der Kostenberechnung auf Grundlage eines Bidengutachtens ermittelt. In der Praxis baut die Strßaenbauforma alles aus, fährt es auf ein Zwischenlager des AG, wo es untersucht und vom AG entsorgt wird. Gehören die ENtsorungskosten für den Teeraufbruch und den kontaminierte Kies/Biden zu den anrechenbaren Kosten. Ich habe leidern nur etwas aus 2008 gefunden, da war die Aussage eine Kanzlei, dass deise Kosten anrechenbar seien.
Vielen Dank.


   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 287
 

Der BGH hat schon am 8.5.99 (VII ZR 379/97) geurteilt, dass die anrechenbaren Kosten vom Vertragsgegenstand bestimmt und begrenzt werden. Wenn also eine planerische Auseinandersetzung mit der Kontamination stattfinden muss, sind die Kosten anrechenbar. Nach Kommentarmeinungen reicht die Befassung damit in einzelnen Leistungsphasen, um die Kosten anrechnen zu können.

Sollte ein AG argumentieren, dass ein Planer nichts mit der Kontamination zu tun hat, müsste der AG oder ein Dritter dann also

- Historische Erkundungen und Vorab-Beprobungen durchführen und nach den Ergebnissen Zeichnungen erstellen, wo welche Kontaminationen räumlich zu erwarten sind, wie das Handling auf der Baustelle zur Vermeidung von Durchmischungen sein muss usw.

- Massen- und Kostenermittlungen für die KS, KB usw. selbst erarbeiten und separat beifügen (oder jemand beauftragen, eine Gesamt-Kostenermittlung zusammenzustellen)

- Beiträge zum Erläuterungsbericht liefern und (am besten) selbst integrieren

- Ausführungsdetails und Baubeschreibungen / LV-Positionen beisteuern, um unterschiedliche Materialarten nicht zu vermischen

- Ggf. eine Aushubkontrolle vor Ort beisteuern, die bei jeder Baggerschaufel entscheidet, auf welchen Haufen sie kommt (auch die Objektüberwachung hinsichtlich schadstoffbezogenem Mehraufwand gehört nicht zu den Aufgaben dessen, der sich nicht damit befassen soll)

- die Baustellenlogistik zur Materialtrennung selbst planen und überwachen

- sich um die Deklarationsanalytik (ob in situ oder in Haufwerken) kümmern, ggf, Begleitscheine und alle abfallrechtlichen Formalitäten selbst betreuen

- die Aufmasse und Abrechnungen aller mit Schadstoffen befassten Positionen selbst vornehmen / prüfen

u.a.m.

Es ist also durchaus denkbar, dass ein Planer gar nichts mit Schadstoffen zu tun hat, aber sehr unwahrscheinlich. Und ein AG sollte sich klar machen, dass eine Beprobung erst, wenn alles auf einem Haufen liegt, zu größeren Mehrkosten führen kann als eine gescheite planerische Betreuung zur Baukostenminimierung kostet.

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
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