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Honoraranspruch bei Aufteilung in Losen

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(@wastl8888)
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Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1
Themenstarter  

Guten Tag,

ein Auftraggeber verlangt nach Abschluss des Honorarvertrages für LP 6-8 nun eine Vergabe in Losen, um auch kleineren Unternehmen bei der Ausführung eine Chance zu geben und somit den Projekterfolg besser abzusichern. Es handelt sich um ein größeres Projekt mit ca. 160 Wohnungen. Da wir schon für diesen Bauherrn tätig waren, kennen wir den bürokratischen Aufwand im Zuge von Vergabe und Auftragserteilung sowie auch im späteren Verlauf bei Nachträgen und Rechnungsprüfung sehr gut. Wir müssen hier stets viel Papier bearbeiten, was die Projektleiter des AG eigentlich selber machen müssten aber immer uns als "Serviceleistung" abverlangen. Wenn wir nun anstatt 20 AN evtl. die doppelte Anzahl hätten, hätten wir m.E. auch den doppelten Aufwand in LP 7+8. Mal ganz davon abgesehen, dass auch der Aufwand in der LP 8 erheblich steigt bei der Koordination der Gewerke und Firmen. Wir müssten eigentlich auch schon in LP 6 nach Losen getrennte Leistungsverzeichnisse erstellen, um die Aufträge in unserem AVA-Programm bis zum Ende sauber bearbeiten zu können.

Kann man das vertraglich nachträglich regeln? Besteht hier ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung?

Danke vorab.


   
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